Nach der Ablehnung seines Berufungs-Antrages muss Kevin Russell nun seine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten antreten.

Frankfurt/Main (dtm) - Bereits Anfang Oktober 2010 war Kevin Russell wegen gefährlicher Köperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Heute nun lehnte der Bundesgerichtshof Medienberichten zufolge die Revision des Beklagten ab. Die Strafe ist damit rechtskräftig.

Russell hatte in der Sylvesternacht 2009/10 mit 232 km/h und unter Drogeneinfluss einen anderen Wagen gerammt, dabei wurden die Insassen des anderen Autos schwer verletzt. Russell floh über die Felder und wurde später in seinem Hotelzimmer festgenommen.

Zwei Wochen Gnadenfrist

Zwar versuchte der 47-Jährige, die Schuld auf einen Kumpel zu schieben. DNA-Spuren, unfalltypische Verletzungen und Zeugenaussagen überführten ihn aber bald als Fahrer des Unfallwagens.

Nun muss der Sänger, der sich noch auf freiem Fuß befindet, binnen zwei Wochen seine Haftstrafe antreten. Seine ehemalige Band, die Böhsen Onkelz, hatte sich schon unmittelbar nach der Urteilsverkündung von ihrem früheren Sänger distanziert.

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