Ein SZ-Bericht über Lindemann ist laut Gericht durch ein "öffentliches Informationsinteresse" gerechtfertigt. Derweil kündigt die Band neue Tourdaten an.

Frankfurt/München (joga) - So unterschiedlich kann Rechtsprechung ausfallen: Während das Landgericht Hamburg in den letzten Monaten in diversen Fällen auf Antrag von Till Lindemanns Anwälten einstweilige Verfügungen gegen deutsche Medien und deren Berichterstattung erlassen hat - darunter auch gegen Artikel des ORF und von laut.de - hat das Landgericht Frankfurt nun einen Unterlassungsantrag gegen einen Artikel der Süddeutschen Zeitung abgelehnt.

Die SZ hatte berichtet, dass mehrere Frauen dem Rammstein-Sänger Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vorwerfen, und auch erstmals das 'Casting-System' beschrieben, mit dem vor und nach Rammstein-Konzerten junge Frauen für Partys und Sex mit Till Lindemann rekrutiert wurden. In ihrem Unterlassungsbegehren hatten Lindemanns Anwälte u.a. eingewandt, dass die im Artikel beschriebenen sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen seien. Deshalb verletzte die Berichterstattung die Intimsphäre des Sängers.

Gericht: Berichterstattung dient der Prävention

Während das LG Hamburg offenbar die Persönlichkeitsrechte Lindemanns höher bewertet als öffentliches Interesse und Pressefreiheit, sieht die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt bei dem Fall ein "überragendes öffentliches Informationsinteresse", insbesondere "unter Präventionsgesichtspunkten".

Die Berichterstattung könne dazu beitragen, zu verhindern, dass junge Frauen "aufgrund ihrer Unerfahrenheit in Situationen geraten können, in denen es zu sexuellen Handlungen kommt, aus denen sie sich aus Angst oder Scham oder einer erheblichen Alkohol- oder Drogenintoxikation nicht mehr herauszulösen vermögen", zitiert die SZ aus der Urteilsbegründung. Zudem habe die SZ alle strengen Anforderungen an eine Verdachtsberichterstattung erfüllt.

Rammstein gehen 2024 wieder auf Tour

Unterdessen haben Rammstein für das Jahr 2024 neue Tourtermine angekündigt. Einzelne Bandmitglieder hatten sich zwar zwischenzeitlich von Lindemann distanziert oder zumindest kryptisch angedeutet, es müsse sich in Zukunft etwas ändern. Doch nun macht man offenbar weiter, als wäre nichts gewesen.

In der Vergangenheit haben Rammstein gute Erfahrungen damit gemacht, Vorwürfe gegen ihre Provokationen einfach zu ignorieren, so etwa im Fall des mit Material von Leni Riefenstahl gedrehten Videos zu "Stripped". Allerdings konnten sie sich dabei immer auf die Freiheit der Kunst berufen: Das 'lyrische Ich' muss sich nicht rechtfertigen. Ein Mensch schon.

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7 Kommentare mit 6 Antworten

  • Vor einem Jahr

    Gewonnen hat ihr trotzdem bisher leider eindeutig die machtmissbrauchende und in reziproken Abhängigkeiten um sich selbst kreisende Unterhaltungsindustrie.

  • Vor einem Jahr

    Tja. Damit wären wir wieder bei null, die Sause geht weiter und die dringend notwendige Debatte über die grosse Frage von wegen systematischen Machtmissbrauch in der Unterhaltungsindustrie ist einmal mehr vertagt.

  • Vor einem Jahr

    Die Realität ist dass es Groupie Hoes gibt und anstatt eine getuntes Escortgirl zu buchen, wollen die lieber eine "Normale" Backstage bügeln.
    Frauen sind genauso schwach wie Männer. Man kann immer nein sagen.
    Drogen, K.o. Tropfen und ohne beidseitiger Zustimmung des Aktes, ist natürlich ein absolutes Versagen des Mensch seins.

    • Vor einem Jahr

      Birnen schmecken sehr lecker, besonders, wenn man sie etwas länger am Baum reifen lässt als man denkt, dass man sollte.

      Holz ist wegen seiner Flexibilität ein hervorragendes Baumaterial für kleinere Wohngebäude, gerade in Regionen der Erde, die zu Erdbeben neigen.

      Gestreifte Kleidung wurde im Europa des Mittelalters teilweise mit dem Teufel assoziiert und unterlag strengen Auflagen, so dass sie nicht einfach jeder Mensch tragen konnte, der dazu Lust hatte.

      Drogen, K.o. Tropfen und ohne beidseitiger Zustimmung des Aktes, ist natürlich ein absolutes Versagen des Mensch seins.