Im "Hinterm Horizont"-Streit werden Thomas Brussig insgesamt über sieben Millionen Euro zugesprochen. Der Veranstalter geht in Berufung.

Hamburg (kir) - Nach einem Jahrzehnt ist der Rechtsstreit um das von Thomas Brussig verfasste Libretto zum Udo Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont" vor dem Hamburger Landgericht zu Ende gegangen. Brussig hatte den Veranstalter Stage Entertainment nach dem immensen Erfolg des Stücks auf Nachvergütung verklagt, die ihm nun auch im Sinne des Urheberrechts zugesprochen wurde: Der Autor erhält fünf Millionen Euro zuzüglich über zwei Millionen Zinsen. Eine für ihn "surreale" Summe, wie er im Zeit-Interview betont.

Sieben Millionen - Stage Entertainment geht in Berufung

"Nach über zehn Jahren Rechtsstreit ist meine Erleichterung riesengroß. Das Gericht ist in allen wichtigen Fragen der Argumentation meines Anwalts gefolgt." Das Hamburger Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, Stage Entertainment geht in Berufung. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einem zentralen urheberrechtlichen Prinzip: Einem Urheber steht eine angemessene Nachvergütung zu, wenn die mit seinem Werk erzielten Einnahmen derart hoch ausfallen, dass ein auffälliges Missverhältnis zur ursprünglich vereinbarten Vergütung entsteht. Brussig hatte nach Vertragsabschluss 100.000 Euro erhalten.

Stage Entertainment argumentierte vor Gericht, das Stück habe keinen Gewinn abgeworfen – eine Auffassung, der die Richter nicht folgten: Bei der Frage der Nachvergütung würden nicht die erzielten Gewinne, sondern die Roheinnahmen berücksichtigt, die vor allem aus Ticketverkäufen und Merchandising stammten, zitiert das Wochenmagazin. Die Ost-West-Liebesgeschichte "Hinterm Horizont" war von 2011 bis 2017 in Berlin bzw. Hamburg aufgeführt worden.

In dem Prozess wurde auch das Thema Alleinautorenschaft verhandelt. "Das war insofern Balsam für meine Seele, weil die gegnerischen Schriftsätze mich oft runtergezogen haben, indem ich als 'verlängerte Werkbank' oder 'Auftragsschreiber' bezeichnet wurde, der angeblich 'keinen eigenen Gestaltungsspielraum' hatte", so Brussig weiter.

Nicht das erste Mal vor Gericht

"Hinterm Horizont" und Fragen des Urheberrechts waren nicht zum ersten Mal Gegenstand juristischer Streitfragen. So hatte der Berliner Autor Martin Verges 2015 behauptet, das Musical basiere inhaltlich auf seinem Theaterstück "Mädchen aus Ost-Berlin": Eine FDJlerin trifft bei Lindenbergs Auftritt 1983 im Palast der Republik auf den Sänger, eine Affäre entwickelt sich, die nach dem Mauerfall 1989 endet. Wesentliche Elemente, die er erfunden habe, so Verges, und die nicht in Lindenbergs Biografie vorkämen. Er hatte sein Stück schon 2005 an Lindenberg geschickt und wollte als Miturheber des Musicals genannt werden.

Anders als Brussig war der Berliner aber vor Gericht gescheitert: Eine bloße Verwendung einzelner Ideen reiche für eine Verletzung des Urheberrechts nicht aus, so die Richter. "Solche Vorwürfe sind ein Desaster für einen Autoren. Irgendwas bleibt immer hängen", hatte sich Brussig schon damals empört.

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Udo Lindenberg

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