Victor Willis erhält nach 35 Jahren ein Drittel der Erlöse seiner Hits. Musikverlage befürchten einen Präzedenzfall fürs US-Urheberrecht.

Kalifornien (ubr) - Mit Hits wie "Y.M.C.A", "In The Navy" und "Macho Man" wurden die Village People berühmt. Bis heute sorgen ihre Hits aus den 70ern wahlweise für Schmunzeln oder gute Laune. Geht es aber um Urheberrechte, versteht Victor Willis alias 'der Cop' keinen Spaß mehr.

Er klagte nach Jahrzehnten gegen seine ehemaligen Verlagsfirmen Scorpio und Can't Stop und forderte seine Rechte an insgesamt 33 Songs ein. Und im Spiel David gegen Goliath erlangte der Musiker vor Gericht einen überraschenden Erfolg.

Willis wartete in aller Ruhe 35 Jahre und schlug zu

Wie unzählige andere Musiker in den 70er Jahren auch unterschrieb Victor Willis zu Beginn seiner Karriere einen Vertrag, der ihm und seinen Mitstreitern nur einen geringen Anteil am Erlös einbrachte. 1978 verabschiedete der amerikanische Kongress allerdings ein Copyright-Gesetz, nach dem Künstler mit Ablauf einer Frist von 35 Jahren ihre Verträge auflösen und ihre Urheberrechte zurückfordern können.

Der Village People-Bulle ist nun der Erste, dem vor Gericht dieses Recht bestätigt wurde. In Zukunft müssen ihm die Labels bzw. Musikverlage ein Drittel der Erlöse aus seinen Hits ausschütten. In der Vergangenheit waren es gerade mal zwölf Prozent.

Schutz der Künstler vor den Verlagen

Die Anwälte der Musikverlage versuchten das Urteil mit allen Mitteln zu verhindern. Als Gegenargument brachten sie vor, dass die Village People überhaupt erst durch ihre Plattenfirma zu kommerziellem Erfolg gelangt sei und ohne deren Unterstützung niemals einen Song verkauft hätten.

Das Gericht deklarierte dies allerdings als irrelevant, weil Victor Willis nach wie vor der Autor der Titel bleibe und somit einen Anspruch auf sein Urheberrecht habe.

Die Musikindustrie fürchtet sich

In der zehnseitigen Urteilsbegründung verpflichtet sich das Gericht sogar, Künstler gegenüber unangemessenen Vertragsdetails zu schützen. Dabei wies es auf die ungleichen Verhandlungspositionen von Künstlern und Verlegern hin. Für Künstler wäre es nur sehr schwer feststellbar, wie wertvoll ihr Werk sei.

Bereits jetzt fürchtet die Musikindustrie einen folgenreichen Präzendenzfall. US-Medien berichten, weitere bekannte Künstler aus den 70ern wie Bob Dylan, Bruce Springsteen, Billy Joel, Tom Waits oder Tom Petty würden nun ebenfalls erwägen, vor Gericht zu ziehen.

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