Dieter Bohlen und Prinz Ernst-August von Hannover sind mit einer Klage gegen Lucky Strike-Plakate, die mit den beiden warben, gescheitert. Ein wenig Satire müssten sich die beiden schon gefallen lassen, befand der Bundesgerichtshof und verweigerte Dieter 35.000 €.
Karlsruhe (loc) - Man muss auch mal verlieren können! Dieter Bohlen und sein Bruder im Geiste, Prinz Ernst-August von Hannover, sind mit einer Klage gegen einen Tabakkonzern gescheitert. Sie waren vor Gericht gezogen, weil sie sich in ihrem Ehrgefühl verletzt fühlten.
Auf Lucky Strike-Plakaten war zum Beispiel der Satz zu lesen: "Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher". Als kleine Spitze gegen sein Buch "Hinter den Kulissen", gegen deren vermeintliche Enthüllungen mehrere Prominente klagten, wurden Teile des Satzes geschwärzt, waren aber noch problemlos lesbar.
Im Fall von Prinz Ernst-August, alternativ auch gerne Pipi- oder Prügelprinz genannt, war eine zerknautschte Luckies-Packung auf dem Plakat zu sehen. In der Überschrift stand dann: "War es Ernst? Oder August?". Natürlich bezog sich das auf des Prinzen Hang zur Handgreiflichkeit.
Das Oberlandesgericht Hamburg zeigte Mitleid und wies den beiden eine hübsche Schadensersatz-Summe von 35.000 € für Dieter und 60.000 € für den Prinz von Hannover zu. Kein schlechter Deal, gefordert hatten die beiden allerdings jeweils 100.000 Euro.
Aber British American Tobacco legte Revision ein und argumentierte, dass auch Werbung ein Recht auf Meinungsfreiheit zustehe. Warum sollte man deswegen nicht über "Ereignisse von gesellschaftlichem Interesse" witzeln dürfen?
Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt den Zigarettenhersteller. Werbung dürfe sich durchaus auch satirisch oder humorvoll mit Prominenten auseinandersetzen und auch ihre Vornamen benutzen. Außerdem sei in den Anzeigen nicht der Eindruck erweckt worden, dass die Kläger die Zigarettenmarke empfehlen.
Der Vorwurf der gemeinsamen Anwältin der beiden, jeder einfallslose Werber könne so das Leben von Prominenten durch den Kakao ziehen und gleichzeitig für sein Produkt sprechen lassen, wurde mit einem Verweis auf ein früheres Urteil abgewiesen. Der "Zwangskommerzialisierung" würde damit durchaus nicht Tür und Tor geöffnet.
23 Kommentare
Ganz davon abgesehen, dass ich das Urteil gut finde, warum muß sich unser BGH mit so einem Scheißdreck herumplagen?? Kein Wunder, dass gerichte hoffnungslos überlastet sind.
Strike!
Aber sowas von lucky...
Naja, so "Scheißdreck" finde ich das gar nicht. Schließlich muss man sich auch als öffentliche Person nicht alles gefallen lassen (mal völlig davon abgesehen, dass ich die Werbung ja knorke finde ).
Ich finde es schlimmer, dass sich Gerichte damit beschäftigen müssen, welcher Nachbar wo seinen Blumentopf hinstellen darf.
@Abfallkorb (« Ich finde es schlimmer, dass sich Gerichte damit beschäftigen müssen, welcher Nachbar wo seinen Blumentopf hinstellen darf. »):
Oder was man so in seinem Blumentopf für Blumen züchtet...
Naja, dann war ich wohl nie Teil der Jugend - Denn meine revolutionäre Energie und - vor allem - Wut stieg seit meinem Cannabis-Konsum exponentiell an.
Ich bin definitiv der aktivste, radikalste und überzeugteste Widerstandskämpfer in meinem gesamten Bekanntenkreis.[i:5416a67cc1]I'd die for a change...[/i:5416a67cc1]
Und das schöne am Kiffen: Es macht gleichgültig.
[color=silver:5416a67cc1]So ist es mir egal, wer mich unterdrückt, und auch wenn all eure Arme es mir darbieten, werde ich nicht aufhören das Joch zu bekämpfen und mein Recht auf Freiheit durchsetzen, wo immer mein Geist mich dazu drängt und ich nicht selbst zum Unterdrücker werde...
-- ganz frei nach Tocqueville...[/color:5416a67cc1]
Ich hab der Welt sogar mittlerweile ein Ultimatum gesetzt, weil mir das ganze einfach zu lange dauert:
Bis zum 09.11.2018 muss sich hier ernsthaft was tun, sonst tu ich's allein...