Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen Pop-Produzent Dieter Bohlen Ermittlungen wegen Plagiatsverdacht aufgenommen. Der Ex-Modern Talking-Star soll für den von ihm produzierten Yvonne Catterfeld-Hit "Für Dich" abgekupfert haben.
Berlin (aw) - Schwere Vorwürfe gegen Dieter Bohlen: Der omnipräsente Popstar-Fabrikant soll für den von Yvonne Catterfeld gesungenen Nr.1-Hit "Für Dich" von "What If", einem Song des US-Sängers Kenneth "Babyface" Edmonds, abgekupfert haben. Letzterer erschien bereits 2001, also zwei Jahre vor dem angeblichen Plagiat, das 2003 sogar mit einem Echo-Preis ausgezeichnet wurde. Wie die Bild am Sonntag berichtet, liegt seit Mittwoch bei der Berliner Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung vor.
Nun gilt es, im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe zu prüfen. Auch eine Vernehmung Bohlens ist nach Aussagen von Michael Grunwald, Sprecher der Staatsanwaltschaft, geplant. Ein Gutachten des UdK-Professors Paul Hertin liegt zu dem Fall schon seit Längerem vor. Die zwölfseitige Einschätzung des renommierten Experten für Urheberrecht soll die Anklage untermauern. Allerdings untersuchte Hertin die Vorwürfe bereits im April des Jahres im Auftrag des Fernsehsenders Sat.1, der über den Plagiatsverdacht berichtete.
In der Analyse wurden vor allem die Refrains beider Songs genauer unter die Lupe genommen. "An dieser musikalischen Nahtstelle kann von einer Identität der Melodien weitgehend ausgegangen werden", so der Experte gegenüber der Zeitung Die Welt. "Meine Vermutung ist, dass für den jüngeren Bohlen-Song bewusst oder unbewusst Elemente des älteren Liedes von Babyface entnommen wurden." Schwierig könnte es dagegen werden, dem millionenschweren Produzenten das "bewusste Abschreiben" nachzuweisen, denn nur dafür kann er belangt werden.
Bohlens Anwälte wiesen die Plagiatsvorwürfe unterdessen erwartungsgemäß zurück. Wer die Klage veranlasst hat, ist bislang unbekannt. Im Gespräch ist neben Babyface selbst auch Bohlen-Erzrivale Frank Farian, der sich in den 70er Jahren ebenfalls gegen Plagiatsvorwürfe wehren musste.
Erst vor wenigen Wochen war der Song schon einmal Gegenstand eines Urheberrechts-Streits. Da hieß es, der Grand Prix-Beitrag "Du Bist" des österreichischen Trios Tie Break sei ein Plagiat des Yvonne Catterfeld-Songs "Für Dich".
Noch keine Kommentare