Deutschrap im Unterricht?
Ganz zum Schluss möchte ich noch schnell eine Debatte aufgreifen, die im ganzen Rummel um die "Babo"-Doku aufgeflammt ist: Plötzlich redete gefühlt die Hälfte der Nation darüber, dass Haftbefehl eigentlich Schulstoff sein müsste, während sich die anderen 50 Prozent über diese Vorstellung reflexartig enorm echauffierten.
Auch wenn ich Haftbefehls Texte nie als lyrische Offenbarung empfunden habe, gehör' ich natürlich glasklar zur ersten Fraktion: Rap-Texte sind Gedichte, warum sollte man die im Deutschunterricht also nicht behandeln? Zumal es Texte sind, zu denen junge Leute wesentlich schneller und stärkeren Zugang finden als zu manchem verstaubten Klassiker. Die empörte Fragestellung "Gangsterrap statt Goethe???!" versteh' ich nicht, wieso denn "statt"? Man kann sich doch wohl beides betrachten, es spricht ja auch nix dagegen, nach einem Buch noch ein zweites zu lesen, Herrgott. Alles, das zu Beschäftigung mit Sprache animiert, ist gut, und wie hervorragend das in der Praxis funktioniert, zeigt dieser TV-Beitrag über ein entsprechendes Schulprojekt.
Andererseits bedeutete die Behandlung von Rap-Texten im Unterricht auch, dass möglicherweise von der Materie recht unbelecktes Lehrpersonal über Rap sprechen soll. Satiriker Florian Schroeder stellt sich das (ich fürchte, recht realitätsnah) so vor:
Ja. Genau so würde ein ambitionierter Pädagoge im Deutschunterricht das Thema wahrscheinlich abhandeln. Schlagartig bin ich mir doch nicht mehr ganz sicher, ob "Rap-Texte als Schulstoff" wirklich die gute Idee ist, für die ich es eben noch gehalten habe. Das führt uns nämlich ganz rasant an den Anfang dieser Kolumne zurück: Menschen, mehrheitlich wohl ältere weiße Männer, reden mit viel zu viel Selbstvetrauen über Dinge, von denen sie wenig bis gar keine Ahnung haben. Ho Narro!
1 Kommentar
Vielleicht sollte man bedenken, dass beim Thema Lyrik von der Schulbehörde den Schulen nicht einzelne Texte vorgeschrieben werden, sondern bestenfalls ein Thema (wie zum Beispiel "unterwegs sein" oder "Heimat"). Insofern ist die Diskussion, ob Haftbefehls Texte in den Lehrplan aufgenommen werden sollten, völlig sinnfrei. Jeder Lehrkraft kann selbst entscheiden, welche Gedichte oder Songtexte sie für geeignet hält.