Die GEMA will die Computer-Industrie verklagen, falls diese nicht für jeden verkauften CD-Brenner eine Pauschale in Höhe von zehn Euro an die Verwertungsgesellschaft abführt.

Hamburg (ebi) - Die Auseinandersetzung um Abgaben auf CD-Brenner geht in eine neue Runde. Die Verwertungs-Gesellschaft GEMA plant jetzt eine Millionenklage gegen die Computer-Industrie, berichtet Die Welt. Die Unternehmen sollen gezwungen werden, für jeden verkauften CD-Brenner eine Vergütung in Höhe von rund zehn Euro an die GEMA abzuführen. Ein entsprechendes Schreiben ging vorgestern an über 30 Hersteller und Importeure von CD-Brennern, darunter Hewlett Packard, Sony, Philips, JVC und Panasonic, sowie einige Elektro-Großhändler, schreibt die Tageszeitung.

Wer innerhalb von drei Wochen nicht zahlt, soll verklagt werden. Die GEMA rechnet mit einem Streitwert von insgesamt 40 bis 50 Millionen Euro. Verwertungs-Gesellschaften und Hardware-Hersteller streiten seit Jahren darüber, wie das Urheberrechtsgesetz auf Computerprodukte anzuwenden ist. Laut Gesetz müssen Komponisten, Texter und andere für ihre kreativen Leistungen entschädigt werden. Diese Vergütung müssen auch alle zahlen, die Geräte herstellen oder verkaufen, mit denen Kopien hergestellt werden können. Da digitale Geräte in dem Gesetz nicht vorkommen, hat das Justizministerium kürzlich einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Die im Bitkom organisierten Hardware-Unternehmen lehnen den Entwurf jedoch ab. Der IT-Branchenverband favorisiert statt einer Pauschalabgabe auf Geräte die individuelle, userorientierte Vergütung über ein sogenanntes Digital Rights Management (DRM).

Zuvor waren Verhandlungen mit der GEMA trotz Vermittlung von Ministerin Herta Däubler-Gmelin gescheitert. Während die GEMA die Novelle als ersten Schritt begrüßte, stehen ihr auch die deutschen Phono-Verbände eher negativ gegenüber. Der Entwurf beseitige nicht die Missbräuche bei der privaten Vervielfältigung, sagte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phono-Verbände, und wies auf drastische Umsatzverluste der Musikwirtschaft durch Brennen von CDs und Musikpiraterie im Internet hin. GEMA-Chef Reinhold Kreile lobte dagegen die vorgesehene Regelung der Online-Rechte für Urheber. Einen Rechtsanspruch auf das private Kopieren soll es auch zukünftig nicht geben. Wo keine technische Kontrolle möglich ist, bleibt es aber bei der Zulässigkeit der Privatkopie gegen pauschale Vergütung.

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