In der aktuellen Debatte um Copyrights und digitale Medien bahnen sich immer mehr Grundsatzentscheidungen an.

Frankfurt/Washington (psj) - Der Computer, an dem ihr gerade diesen Text lest, könnte bald teurer werden. Denn nach dem Wunsch der Verwertungsgesellschaften der Urheber und des Bundesjustizministeriums müssen bald pauschale Abgaben auf Geräte geleistet werden, mit denen Kopien in hoher Qualität möglich sind. Dazu gehören u.a. Computer, CD-Brenner, Drucker und Scanner. Der bei Tonbandgeräten und Kopierern schon übliche Betrag soll den Künstlern als Entschädigung für entgangene GEMA-Gebühren dienen und bei CD-Schreibern ca. 10-20 DM betragen.

Das ist allerdings nur der Anfang: Nach einer mehrjährigen Übergangsfrist - so der Industrieverband Bitkom - wird ein mengenabhängiges System die pauschale Abgabe ablösen. Das könnte bedeuten, dass Käufer eines Musikstückes bei jedem Hören einen bestimmten Betrag dafür zahlen müssen. Vorausgesetzt dass sich die Parteien auch wirklich einigen können, steht einem Start der Gebühr noch in dieser Legislaturperiode nichts mehr im Wege. Ob dann die deutsche Regelung, dass Musikkopien für private Zwecke und Freunde erlaubt sind, auch abgeschafft wird, steht noch nicht fest.

In einem anderen Prozess wird noch heftig gekämpft: Der Gerichtsstreit um die Tauschbörse Morpheus, den die Recording Industries Association of America (RIAA) eröffnete, ist nach dem Sieg über Napster der zweite große Präzedenzfall. Bedeutendster Unterschied:
Während Napster zentrale Server betrieb, auf denen alle Songtitel gespeichert waren, liefert die Firma MusicCity nur die Software; das sogenannte "Peer-to-Peer"- Netz der Tauschbörse bildet sich von selbst. Daher könnte es selbst im Falle eines Sieges der RIAA schwierig bis unmöglich sein, das Netz abzuschalten: Jede der Millionen Kopien der Software müsste einzeln gelöscht werden.

Auf diese Selbstständigkeit des Netzes baut auch MusicCity, die sich jetzt mit der Electronic Frontier Foundation (EFF) einen wichtigen Verbündeten ins Boot geholt haben. Die EFF ist eine bekannte Non-Profít-Organisation, die sich um die Rechte der Bürger im Netz kümmert. Zusammen wollen sie das Gericht davon überzeugen, dass Tauschbörsen genau wie Videorecorder zwar zum Verstoß gegen Copyrights geeignet sind, die Firma darauf aber keinen Einfluss hat.

Nach Meinung der EFF geht es der RIAA hauptsächlich um Kontrolle über die Technologie. Die dementiert das heftig: "Die Frage ist nicht, ob Peer-to-Peer oder irgend eine andere Technologie gut oder schlecht ist. Es geht darum, wie sie benutzt wird, und ob sie die Werke der Künstler respektiert." Folgt nun das Gericht der Argumentation des Klägers, stehen der Softwareindustrie schwere Zeiten bevor: Mit fast jeder Software lassen sich Dinge tun, die gegen Gesetze verstoßen.

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