Universal Music bringt das erste Download-Only-Label "Universal Music Enterprises Digital" an den Start. Zugleich klagt die Musikindustrie in Australien gegen die Tauschbörse Kazaa.
New York/Sydney (vbu) - "Besser spät als nie", so könnte das Motto von Universal Music gelautet haben: Der Musikkonzern hat sich als erste Major-Plattenfirma dazu durchgerungen, ein rein digitales Label zu gründen. Nun ist es in Amerika so weit: "Universal Music Enterprises Digital" (UMED) geht an den Start. Darauf sollen vor allem Künstler gefeatured werden, die zwar mit ihren Konzerten schon viele Leute anziehen und sich so eine Fanbase erspielt haben, die die Plattenfirma jedoch nicht als massentauglich ansieht.
Als typischer Kandidat gilt etwa Shania Twains Gitarrist Will Owsley. Solche Künstler oder Bands vertreibt das Label mit einem geringeren finanziellen Aufwand - und damit einem geringeren Risiko für die Plattenfirma - zunächst ausschließlich digital. Die Plattenfirma kümmere sich weiterhin um die Promotion neuer Veröffentlichungen und der Touren, so Jay Gilbert, Senior Director von UMED, gegenüber den Technology News. Der lange und anstrengende Prozess, den ein CD-Release mit sich bringt, solle jedoch mit der digitalen Distribution größtenteils wegfallen. Behaupten sich Künstler auf dem digitalen Markt, sei es möglich, ihnen einen "normalen" Vertrag bei Universal anzubieten.
Dass Universal diesen Schritt gerade jetzt geht, ist nicht verwunderlich, sind die Zahlen der legalen Downloads von ca. 5 Millionen im letzten Jahr auf 100 Millionen in diesem gestiegen. Gerüchte kursieren, dass auch Warner mit dem Gedanken an ein ausschließlich digital arbeitendes Sublabel spielt.
Zugleich schlägt sich die Musikindustrie weiter mit illegalen Downloads herum. In Sydney brachten die Labels Sony BMG, Warner, EMI, Universal und Festival Mushroom die P2P-Tauschbörse Kazaa vor Gericht: Sharman Networks, der Softwarehersteller, der Kazaa anbietet, sei für schwerwiegende Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Durch die bereitgestellte Technologie sei es den Nutzern erst möglich, die geschützten Inhalte zu verbreiten und zu kopieren.
Diese Tatsache bestreitet der Software-Anbieter nicht, jedoch beruft sich Sharman Networks darauf, dass ein P2P-Netzwerk nicht automatisch illegal sei. Man könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Nutzer die Software für illegale Zwecke nutzen. Die Plattenindustrie hingegen gibt an, dass es technische Möglichkeiten gebe, zwischen legalen und illegalen Inhalten zu unterscheiden, immerhin werde auch Pornografie im Netzwerk erkannt und ihre Verbreiter gesperrt. Das Urteil erwartet man erst im nächsten Jahr.
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