Die Landesmedienanstalten prüfen, ob die MTV-Show "Jackass" gegen den Jugendschutz verstößt. Ein 14-Jähriger hatte der Sendung nachgeeifert und sich selbst angezündet. In den USA hat der Sender eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe am Hals.

Esslingen (ebi) - Die gemeinsame Stelle Jugendschutz der Landesmedienanstalten (GSJP) will heute prüfen, ob "Jackass" gegen die Jugendschutzbestimmungen verstößt. In Anlehnung an die MTV-Sendung ließ sich am vergangenen Wochenende ein 14-Jähriger von zwei Freunden mit Spiritus übergießen und zündete sich selbst an. Ein Passant löschte die Flammen. Der Junge erlitt schwere Brandverletzungen. Weisen die Medienwächter Verstöße nach, drohen MTV eine öffentliche Beanstandung, ein Bußgeld bzw. das Verschieben der Sendezeit ("Jackass" läuft derzeit am Dienstag und Freitag um 22 Uhr). Der Musiksender will die Show jetzt entschärfen, kündigte Geschäftsführerin Catherine Mühlemann an.

In Zukunft werde deutlicher darauf hingewiesen, dass die gezeigten Stunts nicht nachgeahmt werden dürften. Während gefährlichen Szene soll dann u.a. ein Totenkopf eingeblendet werden. "Kinder und Jugendliche machen nicht automatisch alles nach, was sie in den Medien sehen, aber die Aktionen in dieser Sendung haben ein großes Nachahmungs-Potenzial, weil sie sehr alltagsnah sind", betonte der GSJP-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. In "Jackass" testen die Darsteller Elektroschocker am eigenen Leibe aus oder versuchen, auf Kinderrädern erfolglos Jauchegruben zu überspringen.

Aber auch in den USA steht MTV in der Kritik. Im April klagte ein Ehepaar wegen "emotionalem Stress" auf zehn Millionen Dollar. In seinem Hotelzimmer in Las Vegas fand es eine blutüberströmte, vermeintliche Leiche vor. Voller Panik liefen beide auf den Flur, wo schon als Sicherheitsleute verkleidete Schauspieler warteten. Der Sketch sollte in der Pilot-Folge der neuen Reality-Show "Harassment" gesendet werden. Ob die Sendung nun überhaupt in Serie geht, ist fraglich.

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