Das Bundesverfassungs-Gericht Karlsruhe hat eine Beschwerde Moses Pelhams abgelehnt und dabei das Recht auf Kunstfreiheit präzise definiert.

Karlsruhe (joga) - Der jahrelange Streit zwischen Xavier Naidoo und seinem früheren Mentor, 3p-Labelboss Moses Pelham, ist endgültig zu Gunsten des Sängers entschieden. In einer heute veröffentlichten Mitteilung erklärte das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, dass es eine Verfassungsbeschwerde Pelhams nicht zur Verhandlung annehmen werde. Damit ist der Gang durch die Instanzen abgeschlossen, zuvor hatte sich bereits das Landgericht Mannheim auf Naidoos Seite gestellt und einen Vertrag zwischen dem Sänger und Moses Pelham als sittenwidrig und damit nichtig gewertet. In seiner Verfassungsbeschwerde hatte sich der 3p-Chef auf die Freiheit der Kunst berufen.

Pelhams Meinung nach schränkte die Entscheidung des Mannheimer Gerichts, bei seinen Vereinbarungen mit Naidoo handele es sich um ungültige Knebelverträge, seine eigene Freiheit als Kunstproduzierender zu sehr ein. Das Grundrecht der Kunstfreiheit steht aber nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vor allem dem Künstler selber zu und nur in zweiter Linie dem Kunst produzierenden Gewerbe. In der schriftlichen Begründung der Ablehnung der Beschwerde heißt es wörtlich:

"Die Berufung auf das Grundrecht der Kunstfreiheit steht zwar grundsätzlich auch allen Personen zu, die daran mitwirken, ein Kunstwerk geschäftsmäßig zu vertreiben. Die Kunstfreiheit wird jedoch um des künstlerischen Schaffens willen gewährleistet, während die Vermittlung des Kunstwerks demgegenüber eine dienende Funktion hat. Diese dienende Funktion schließt jedenfalls dann eine Inanspruchnahme des Grundrechts durch den Mittler aus, wenn dieser damit kein künstlerisches Konzept, sondern - wie im vorliegenden Fall - kommerzielle Interessen gegenüber dem Künstler durchzusetzen beabsichtigt."

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Xavier Naidoo

Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig)

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