In seinem Rechtsstreit mit Moses Pelham konnte der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen entscheidenden Erfolg gegen seinen ehemaligen Mentor erzielen.
Karlsruhe (ebi) - In einem Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe scheiterte Moses Pelham erneut mit dem Versuch, Xavier Naidoo die selbstständige Verwertung seiner künstlerischen Darbietungen zu verbieten. Der 3p-Boss wollte mit einer einstweiligen Verfügung verhindern, dass Naidoo Aufnahmen u. a. mit Edo Zanki, Ben Becker und Erkan Aki selbst verwertet. Pelham berief sich auf den Künstlervertrag mit Naidoo, demzufolge der Soulstar verpflichtet sei, alle Rechte zur Auswertung seiner Soloaufnahmen exklusiv an 3p zu übertragen. Die Ausnahme bilden Auftritte mit den Söhnen Mannheims.
Den Vertrag mit 3p habe Naidoo wirksam gekündigt, entschieden die Richter des 6. Zivilsenats gestern. Das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden sei derart zerrüttet, dass man ein "gedeihliches Zusammenwirken" nicht mehr erwarten könne. Ursächlich dafür sei u. a., dass Pelham "hinreichende Verdachtsmomente" geliefert habe, Konzerte Naidoos nicht korrekt abgerechnet zu haben. Dem Sänger sei es deshalb nicht mehr zumuten, seine künstlerische Tätigkeit auf unabsehbare Zeit in einem von Zerrüttung und Misstrauen geprägten Umfeld auszuüben, heißt es in einer Presseerklärung des Gerichts.
Der Rödelheimer Produzent war schon mehrfach mit Klagen gegen seinen ehemaligen Schützling gescheitert (LAUT berichtete). Eine Revision gegen das gestrige Urteil ist nicht möglich. Erst vor kurzem schloss Naidoo eine Vereinbarung mit der Frankfurter In-motion AG, die sein für Frühjahr 2002 geplantes Solo-Album vertreiben soll. Eine erste Single soll noch im Herbst in die Läden kommen.
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