Die Musikbörse Napster muss den kostenlosen Austausch von urheberrechtlich geschützten Songs einstellen. Dies bestätigte gestern ein US-Gericht. Jung-Unternehmer Shawn Fanning bekommt zwar eine Gnadenfrist, will aber erneut in Berufung gehen.
San Francisco (ebi) - Metallica-Drummer Lars Ulrich wird sich gestern Abend erst mal einen genehmigt haben. Denn sein liebster Feind Napster steckte gestern vor Gericht eine empfindliche Niederlage ein. Die größte Musikbörse der Welt muss den Austausch urheberrechtlich geschützten Materials einstellen. Die drei Richter des 9th Court of Appeals bestätigten damit im wesentlichen das Urteil vom vergangenen Juli, das denn MP3-Service aufgrund Copyright-Verletzungen für illegal erklärte.
Der Berufungs-Spruch dürfte in der Praxis zu Verwirrung führen. So wurde der Fall Sony, Warner, Universal, BMG und EMI vs. Napster an Richterin Marilyn Hall Patel zurück verwiesen mit der Aufforderung, das "überzogene" erste Urteil zu überarbeiten. Shawn Fannings 1999 gegründetes Unternehmen kann also vorerst online bleiben, darf aber im Prinzip nur noch offiziell zu Verfügung gestellte Sound-Files anbieten. Napster-Anwalt David Boies, der von einem Präzedenzfall spricht, kündigte erneut Berufung an und will zur Not bis vor den Supreme Court gehen.
Der Verband der US-Plattenindustrie RIAA wertete das Urteil als Sieg. Der Medienriese Bertelsmann, der vor kurzem eine Allianz mit Napster eingegangen ist und die Filesharing-Börse zu einem kostenpflichtigen Service umbauen will, begrüßte die Entscheidung ebenfalls. "Sie hilft, die berechtigten Ansprüche von Copyright-Inhabern und die wichtigen Interessen der Napster-Nutzer auf eine gemeinsame Basis zu bringen", so BMG. Eine Einigung mit den anderen Major-Labels steht noch aus.
Auch die eigentlich Betroffenen meldeten sich zu Wort. Metallica reagierte umgehend: "We are delighted that the court has upheld the rights of all artists to protect and control their creative efforts". Die Manic Street Preachers verglichen Napster dagegen mit der Marke Coca Cola, bezeichneten die Musikindustrie als "faul" und rügten deren Gewinn-Absichten. Zahlreiche User waren kürzlich gesperrt worden, weil sie Songs des noch unveröffentlichten Albums herunter geladen hatten. Bis heute haben etwa 60 Millionen Musik-Fans den Service genutzt. Am Wochenende vor dem Urteil waren die Server noch einmal heiß gelaufen.
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