Man muss die Kuh melken, so lange sie noch Milch gibt, denken sich wohl einige der "Opfer" von Stefan Raabs derben Späßen. Jetzt verklagt wieder eine Frau den Metzgermeister von Pro Sieben.

Köln (nku) - Klagen, einstweiligen Verfügungen, eine Ermahnung von Pro Sieben: Stefan Raab gerät mit seiner Sendung TV-Total immer wieder in die Bredouille. Trotzdem reißt er weiter unerschütterlich seine Zoten und reitet jede X-beliebige Nase im TV in den Dreck. Das bringt ihm immer öfter Ärger ein, so wie im aktuellen Fall: eine Frankfurter Bankangestellte verklagte Stefan Raab wegen Ausstrahlung ihrer Nacktbilder.

Er hatte in seiner Sendung einen Ausschnitt der Frau beim FKK-Baden in einem japanischen Spaßbad gezeigt. Ihr hat die Ausstrahlung wohl weniger gut gefallen, deshalb greift die Niederlassungsleiterin zu juristischen Mitteln. Gestern untersagte das Landgericht Essen per einstweiliger Verfügung der Produktionsfirma Brainpool die Ausstrahlung der umstrittenen Szene im TV oder Internet. Sollte diese doch gezeigt werden, muss Raab 250.000 Euro an Ordnungsgeld zahlen. Durch den Rechtsanwalt der Frankfurterin wurde auch bekannt, dass sie Stefan Raab ebenfalls auf Schmerzensgeld verklagen wird.

Brainpool, Raabs Produktionsfirma, lehnt es ab, die Vorwürfe zu kommentieren. Eine Sprecherin sagte, dass Raab zur Zeit im Urlaub weile und sich mit dem Fall nicht auseinander gesetzt habe. Allerdings sieht die Firma eine einstweilige Verfügung als überzogenen Schritt an: "Wenn die betroffene Person uns gebeten hätte, die Bilder nicht mehr zu zeigen, hätten wir uns daran gehalten." Erst im Mai musste sich Raab wegen eines Ausschnittes in einer seiner Sendungen mit dem Gericht auseinandersetzen.

Damals hatte er derbe Späße über eine 17-jährige Essenerin namens Lisa Loch gemacht und sich sexuelle Anspielungen nach einem RTL-Fernsehspot der Miss Rhein-Ruhr Wahl nicht verkneifen können. Dafür wurde er von der 17-jährigen verklagt, von Pro Sieben gerügt und eine einstweilige Verfügung wurde für diesen Ausschnitt erlassen.

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