Der Rockstar sieht sich derzeit mit fünf Anklagen wegen teils schwerster Vergehen konfrontiert.

Los Angeles/New Hampshire (ebi) - Etappensieg für Marilyn Manson? Ein Gericht in Los Angeles hat eine von insgesamt vier Klagen gegen Marilyn Manson wegen Vergewaltigung, schweren Missbrauchs, Körperverletzung und anderer Vergehen abgelehnt, berichtet Pitchfork.

Im konkreten Fall geht es um eine nach wie vor anonyme Frau, Jane Doe genannt, die behauptet, eine Ex-Freundin Mansons zu sein. Sie wirft ihm vor, sie vergewaltigt und mit dem Tode bedroht zu haben. Die Vorfälle liegen offenbar schon mehrere Jahre zurück. Der zuständige Richter befand, Does in der Klage erhobene Vorwürfe seien "nicht ausreichend begründet, um sich auf die Regel der verzögerten Offenlegung zu berufen". Sie hat nun 20 Tage Zeit, um weitere Details einzureichen.

Manson sprach zuletzt von einer "koordinierten Attacke" gegen sich. So reichten seine Anwälte bei Gericht u.a. Dokumente gegen "Game of Thrones"-Schauspielerin Esmé Bianco ein. Neben Bianco hatten den Rockstar im vergangenen Mai auch seine ehemalige Assistentin Ashley Walters sowie im Juni eine weitere Ex-Freundin, das Model Ashley Morgan Smithline, wegen verschiedenster, schwerer Vergehen verklagt.

Bespuckt und angerotzt

Verhandelt wird auch im Fall der Klage einer Videojournalistin wegen Körperverletzung: Manson habe diese 2019 bei einem Gig in Gilford, New Hampshire bespuckt (siehe Video, ca. 1:30). Der Musiker, der per Haftbefehl gesucht wurde, hatte sich daraufhin Anfang Juli der Polizei gestellt und war auf Kaution wieder frei gekommen.

Associated Press zufolge argumentiert Mansons Anwalt Kent Barker, die Frau habe mit ihrer Anwesenheit eingewilligt, "Körperflüssigkeiten ausgesetzt zu werden": "Die Auftritte des Angeklagten sind für schockierende und aufrüttelnde Possen bekannt, die denen ähneln, die hier stattgefunden haben".

Manson soll die Frau bzw. ihre Kamera mehrmals bespuckt und auch angerotzt haben, berichten mehrere Zeugen übereinstimmend. Der Musiker plädierte auf unschuldig. Die nächste Anhörung findet Ende Dezember statt. Dem Rockstar drohen im Falle einer Verurteilung Gefängnis bis zu einem Jahr sowie eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 2.000 Dollar.

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Marilyn Manson

Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Marilyn Manson,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof)

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4 Kommentare mit 12 Antworten

  • Vor 3 Jahren

    Am besten noch bei einem Hardcore-Festival alle im Moshpit auf Schmerzensgeld verklagen.

  • Vor 3 Jahren

    Es kann sehr unangenehm sein, vor Gericht zu stehen. Ich saß in meinem Leben nur ein einziges mal vor einem Richter, weil mir vorgeworfen wurde, von meinem Pfandrecht als Verpächter rechtswidrig Gebrauch gemacht zu haben. Ich habe aufgrund einer Erbschaft eine größere Flurfläche in Uhlbach in meinem Eigentum, die hervorragende Eigenschaften für die Apfelernte bietet. Ein Bauer hat mich kontaktiert und wir haben einen Pachtvertrag geschlossen. Ich habe ihm einen außerordentlich guten Zins angeboten, wollte allerdings als Gegenleistung neben dem Zins auch die Verpflichtung einer Geldleistung an den örtlichen Kinderchor in den Vertrag aufnehmen. Er stimmte dem letztendlich auch zu. Nach einer Weile kam es zu einem Obstmadenbefall, was wiederum dazu führte, dass er die Zahlung des Zinses minderte. Ich nahm einen Teil der Äpfel darauf hin in Pfand und schrieb einen freundlichen aber bestimmten Brief, dass ich auf die Zahlung des restlichen Zinses bestehe, woraufhin ich verklagt wurde. Letzten Endes habe ich allerdings obsiegt, da in einem Gutachten festgestellt wurde, dass ich den Madenbefall nicht schuldhaft und auch nicht fahrlässig zu vertreten hatte, da die Maden ohne meines Wissens im Fell streunender Hunde auf die Flurfläche gelangten. Selbstverständlich habe ich nach dem Verfahren den Befall beseitigt und die Fläche an einen neuen Obstbauern verpachtet.

    gez.
    Heinz Fischer

    • Vor 3 Jahren

      Dieser Kommentar wurde vor 3 Jahren durch den Autor entfernt.

    • Vor 3 Jahren

      Meinst du nicht, du hättest da etwas Milde walten lassen können, da der Obstbauer durch den Madenbefall ja auch sicher einen Gewinnverlust erlitten hatte, lieber Heinzi? Klingt jetzt für mich nicht so sozial.

    • Vor 3 Jahren

      Heinz Fischer ist schon einer der besseren neuen Accounts hier, gerne mehr davon.

    • Vor 3 Jahren

      Sehr geehrte/r Gleep Glorp,

      ich stimme ihnen da zu. Allerdings sind einige andere Versuche der Kompromissfindung leider vorher an Sturheit gescheitert, die vermutlich beiderseitig bedingt war.Heute hätte ich die Situation sicherlich etwas anders gelöst und es wäre vermutlich nicht zur Klage gekommen. Schließlich heißt es ja Altersmilde, weil die Erkenntnis erst durch Zeitablauf kommt.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Heinz Fischer

    • Vor 3 Jahren

      Ich hoffe, das Hundeproblem wurde mittlerweile gelöst. Vielleicht gibt es auch in Uhlbach schon Wölfe, und wer weiß, mit was für Ungeziefer diese Störenfriede heimische Nutzflächenbiotope kontaminieren? Ich bin in freudiger Erwartung auf eine Antwort jetzt schon sehr erregt!

    • Vor 3 Jahren

      Sehr geehrte/r Ragism,

      Streuner sind in jeder Großstadt und Umgebung ein Problem, das nicht einfach behoben werden kann, da die Tiere unberechenbar sein können. Der Richter sprach in meinem Fall von einem "atypischen Kausalverlauf", weswegen ich auch nicht haftbar gemacht werden konnte.
      Was den Wolf angeht, kann ich sie zumindest für die Gegend um Uhlbach beruhigen. Wölfe sind zwar bis nach Baden-Württemberg vorgedrungen, allerdings handelt es sich dabei, soweit mein Wissensstand reicht, nur um Einzelgänger. Rudelbildungen konnten noch nicht beobachtet werden. Hinweise zum Wolf erhalten die Bauern allerdings auch vom lokalen Verband des Naturschutzbundes, dem man Vertrauen schenken darf. Alles in allem dürfen sie aufgrund meines Falles keine Rückschlüsse auf die Verbreitung von Obstschädlingen ziehen. Wäre eine Kontaminierung durch herumstreunende Tiere üblich, hätte ich sorgfaltspflichtwidrig gehandelt und wäre in der Gerichtsverhandlung auch nicht obsiegend hervorgekommen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Heinz Fischer

    • Vor 3 Jahren

      Dieser Kommentar wurde vor 3 Jahren durch den Autor entfernt.

    • Vor 3 Jahren

      Bin zutiefst empört wie Ragi Wölfe hier als Störenfriede und Schädlingsschleudern charakterisiert. Wölfe sind für die Gesundheit eines Ökosystem extrem förderlich. Wuff (wuff) said.

    • Vor 3 Jahren

      Ich bin sehr erfreut über Deine Sorgfalt, Heinz! Und Wölfe sollen einem bloß nicht den Apfelwein madig machen!

      For real: Halte selbst einen Halbwolf, und freu mich sehr, die Verwandschaft auch in meiner Umgebung zu wissen!