Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fotos von Herbert Grönemeyers Freundin Sonja F. für die Presse tabu sind. Hier werden Erinnerungen an das Caroline-Urteil wach und die Frage stellt sich: geht es um den Schutz der Privatsphäre oder schon um Zensur?
Karlsruhe (sk) - Gestern fällte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil im Streitfall Sonja F. gegen die Zeitschrift Bunte. Demnach darf das Boulevard-Blatt Bilder der Freundin von Herbert Grönemeyer und ihm selbst nicht mehr abdrucken. Nachdem die Bunte im Frühjahr 2004 Fotos von dem damals noch jungen Paar gezeigt hatte, reichte die Lebensgefährtin Grönemeyers Klage ein. Das Landgericht Berlin sowie das Oberlandesgericht hatten die Klage bzw. die Berufung abgewiesen. Nun hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigt.
Die Fotos, um die es geht, zeigen Grönemeyer mit seiner Freundin in einem Café und beim Bummeln in Rom. In der Presseerklärung des BGH heißt es: "Auf dem Bild im Café blickt die Klägerin ihren Lebensgefährten an, während sie gerade ihre Kaffeetasse zum Mund hebt. In der Bildnebenschrift heißt es: 'Die Blicke der Liebe … Grönemeyer und seine Freundin S. zeigen sich öffentlich in einem römischen Café'. Auf dem anderen Foto bummeln die Klägerin und ihr Lebensgefährte in einer Fußgängerzone. Darunter heißt es: 'Herbert Grönemeyer - Männer brauchen viel Zärtlichkeit'."
Der BGH musste nun entscheiden, ob hier die Privatsphäre Grönemeyers und seiner Freundin verletzt wurde, oder ob die Veröffentlichung der Bilder durch die Pressefreiheit geschützt ist. Das gestrige Urteil zeigt, dass der BGH der Meinung war, die Privatsphäre des Sängers und seiner Freundin sei höher anzusetzen als das öffentliche Interesse.
In der Pressemitteilung des BGH heißt es zum Urteil: "Die beanstandeten Aufnahmen zeigen die Klägerin in einer erkennbar privaten Situation, die in keinem Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis steht." Damit lehnt sich der BGH an das sogenannte Caroline-Urteil an, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Jahr 2004 gefällt hatte.
Dieses Urteil besagt, dass Bilder von Prominenten oder deren Begleiter nur dann zulässig sind, wenn die Fotos ein "Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem öffentlichem Interesse" sind. Das Recht auf Achtung der Privatsphäre kann auch eine Person der Zeitgeschichte, also Prominente, für sich in Anspruch nehmen.
Ist nun die Pressefreiheit in Gefahr? Zumindest der Spiegel meint, dass "der Fall Grönemeyer" für die Presse "gravierend" sei. Schließlich habe der Sänger die Trauer um den Tod seiner Frau und seines Bruder öffentlich verarbeitet, unter anderem mit seinem Album "Mensch". Außerdem habe er in einem Interview mit dem Spiegel bekannt: "Ich war immer eine nichtöffentliche Person. Durch den Tod meiner Frau bin ich jetzt genau das Gegenteil."
Doch auch hierzu hat der BGH eine Begründung: "Dass ihr Lebensgefährte Teile seines Privatlebens im Rahmen seiner Song -Texte künstlerisch verarbeitet hat, kann nicht zur Folge haben, dass die Klägerin eine Berichterstattung über ihre Privatsphäre hinnehmen müsste." Dabei berief sich das Gericht auf seine Rechtsprechung auf ein speziell entwickeltes Konzept, das "zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen" abwägt. Denn Klägerin war nicht Grönemeyer selbst, sondern Lebensgefährtin Sonja F.
Das sei Zensur und damit unzulässig, zitiert der Spiegel den Bunte-Anwalt Herbert Messer. "Die Entscheidung darüber, was von zeitgeschichtlichem Interesse ist, muss der Presse überlassen bleiben", so der Anwalt. Die Gegenanwältin Cornelie von Gierke machte hingegen geltend, dass sich ihre Mandantin auch in der Öffentlichkeit auf ihre Privatsphäre berufen könne. Bei den Fotos ginge es nur um Unterhaltung, mit der kein "kulturelles Bedürfnis erfüllt wird".
Der Burda-Konzern, dem die Bunte Entertainment Verlag GmbH angehört, will nun laut Spiegel die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die zur Zeit noch nicht vorliegt. Doch der Fall sei so wichtig, dass eine Verfassungsbeschwerde ernsthaft in Betracht gezogen würde. Vielleicht beschäftigt sich also das Bundesverfassungsgericht bald mit diesem Fall.
14 Kommentare
Zensur? Welches öffentliche Interesse besteht denn an der _Freundin_ von Grönemeyer? Das würde mich wirklich interessieren.
Die Begründung, dass er mit dem Album öffentlich den Tod seiner Frau verarbeitete finde ich fadenscheinig. Ich habe eher den Eindruck, dass die Geier der Boulevardpresse beleidigt sind und versuchen ihre Spannergier weiter zu befriedigen.
In meinen Augen wurde das Kapitel "Tod meiner Frau verarbeiten" geschlossen und hier beginnt ein neues und es ist sein gutes Recht ist dieses privat zu beschreiten
Lasst doch den Herbert seine Freundin!!!
Wer will schon wissen, wie die nun aussieht? Also ich nicht! Hauptsache er ist glücklich.
Mich interessiert es ja auch nicht, wie der Freund/die Freundin von irgendjemand fremden aussieht-egal ob Promi oder nicht. Privat ist privat.
Ich finde dieses Urtel vollkommen überzogen, Recht auf Pressefreiheit hin oder her. Was sollen denn da andere Stars und Sternchen sagen, die auch - ungewollt- im Rampenlicht stehen. Wollen die sich jetzt alle zusammen beschwehren gehen und irgendwelche Klagen einreichen. Kritik erwünscht.
mein gott, so kriegt der ja noch mehr pr, selber schuld... jetzt hat er genau das gegenteil erreicht!
@Kooky (« mein gott, so kriegt der ja noch mehr pr, selber schuld... jetzt hat er genau das gegenteil erreicht! »):
Unsinn, PR & Vertsändnis für die Sache sind zwei unterschiedliche Dinge... und wer den Mund hält, falls ihm was nicht gefällt, weil er Konsequenzen befürchtet, braucht mehr Rückgrat.
@LL Pop J (« @Unbekannt (« Lasst doch den Herbert seine Freundin!!!
Wer will schon wissen, wie die nun aussieht? Also ich nicht! Hauptsache er ist glücklich.
Mich interessiert es ja auch nicht, wie der Freund/die Freundin von irgendjemand fremden aussieht-egal ob Promi oder nicht. Privat ist privat. »):
Die Dame spricht mir aus der Seele!! Grönemeyer ist wohl definitiv aufgrund seiner musikalischen Botschaften berühmt, nicht wegen seiner Frauen, und so soll das bitte auch bis in alle Ewigkeit bleiben. Danke schön »):
So bin ich Muss dir aber auch beipflichten