Sieg durch k.o. im Kampf um die Privatsphäre: Herbert Grönemeyers Freundin erhält Schmerzensgeld von BILD.
Berlin (pig) - In zwei Verfahren entschieden Berliner Gerichte zuletzt gegen die Bild-Zeitung. Im ersten Verfahren sprach das örtliche Landgericht der Lebensgefährtin Grönemeyers ein Schmerzengeld von 25.000 Euro zu. Bild am Sonntag hatte Anfang 2002 Privatfotos von der Schweizerin auf der Titelseite abgedruckt, obwohl Grönemeyers Anwalt erst wenige Tage zuvor verbreitet hatte, dass der Sänger gegen jede Veröffentlichung über sich und seine Freundin gerichtlich vorgehen wolle.
Im zweiten Verfahren verurteilte das Kammergericht Berlin das Springer-Blatt nach einem Bericht des Spiegel zu einer Ordnungsstrafe über 10.000 Euro. Trotz einer einstweiligen Verfügung hatte das Boulevardmagazin Fotos des Paars auf der ersten Seite veröffentlicht.
Seit der Auseinandersetzung mit der Boulevardzeitung scheint Herbert Grönemeyer den Kampf um seine Privatsphäre zur Lieblingsbeschäftigung erkoren zu haben. Erst vor wenigen Wochen war er zuletzt vor Gericht gezogen, um Änderungen in der Biographie "Grönemeyer" von Ulrich Hoffmann durchzusetzen.
Auch wenn der Sänger das Recht auf seiner Seite weiß, ist er doch für das große Medieninteresse an seiner Person zumindest mitveranwortlich. Hatte er doch für sein jüngstes, sehr erfolgreiches Album "Mensch" nicht nur überaus persönliche Texte geschrieben, sondern diese auch ausdrücklich auf seine private Situation bezogen.
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