Der ewige Rapbeef steht vor dem Ende: Wegen Darbietung bzw. Animation verbotener Liedzeilen muss Fler tief in die Tasche greifen.

Karlsruhe (mra) - Rapper Fler hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Der Berliner weigerte sich, das ihm auferlegte Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro zu bezahlen. Zuvor ging er bereits in Berufung gegen Urteile des Landes- und Oberlandesgerichts München. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war sein Disstrack "Noname", der sich gegen Bushido sowie dessen Frau und Kinder richtet. Fler performte den Track weiterhin auf seinen Shows und outsourcte dabei jeweils drei der vier verbotenen Zeilen an das Publikum. Nur rappte er dabei immer noch eine der Zeilen selbst, streckte das Mikrofon in Richtung Publikum und animierte es mit der anderen Hand zum Mitrappen. Clips des rappenden Publikums teilte er anschließend auf seinem Twitter-Account.

Die Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt, da ihr keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukomme und sie keine Aussicht auf Erfolg habe. In der Begründung hieß es, dem Rapper sei schon im Vorfeld mitgeteilt worden, dass eine Verbreitung der verbotenen Äußerungen ebenfalls gegen die Unterlassungsauflagen verstoße. Auch die animierenden Gesten wurden zu Flers Lasten ausgelegt. Die Anwälte des Rappers argumentierten in der Berufung mit Verletzung der Kunstfreiheit, Fler sei nicht für sein Publikum verantwortlich und habe die verbotenen Zeilen ausgelassen. Sie hätten jedoch genauer darlegen müssen, warum Handgesten und Mikrofon-Animationen nicht als Aufforderung gewertet werden sollten, hieß es. Zumal Fler eine der Zeilen selbst rappte.

Zuvor hatte ihm das Gericht die Liveperformance der vier Zeilen untersagt. Darin beleidigt Fler Bushidos Frau mehrfach, zweifelt dessen Vaterschaft der gemeinsamen Kinder an und schlägt als potenziellen Alternativvater den gesamten Kader des SV Werder Bremen vor. Nun muss sich Fler eingestehen, dass er doch nicht das Schlupfloch zur Weiterverbreitung besagter Zeilen gefunden hat, dass er zu erkennen glaubte. Wer in den Genuss der neuesten Runde Fler vs. Bushido in Juristensprache kommen möchte, findet hier den Link zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2024.

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Fler und Bushido

Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Fler und Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof)

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5 Kommentare mit 10 Antworten

  • Vor einem Tag

    Ich korrigiere das mal für euch:

    "Der insolvente Berliner kann das ihm auferlegte Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro nicht bezahlen."

    :lol:

    • Vor einem Tag

      Jetzt muss er fast ein Jahr auf das nächste Dschungelcamp warten.
      Für ihn gibt es dann nicht mal Maden oä. sondern Karotten.
      Allerdings nicht zum essen.

    • Vor einem Tag

      Ich dachte neben der Tatsache, dass wir alle links sind, haben wir uns auch darauf geeinigt, dass ein Witz über die mutmaßliche Vergewaltigung eines Jugendlichen nicht lustig ist. :(

    • Vor einem Tag

      Bin da bei hrvorragend. Finde Jokes über sexualisierte Gewalt auch eher ungeil.
      Konsequent durchgezogen ist das bei mir aber nicht, weil ich über andere Sachen, die ähnlich mies sind, dann doch herzlich lache. Wo zieh ich da die Grenze? Keine Ahnung.
      Diese Möhren-Punches geben mir auf jeden Fall kein gutes Gefühl.

    • Vor einem Tag

      Jenseits der ethischen Dimension wird der "Witz" halt auch einfach nicht lustiger indem man ihn ad infinitum wiederholt.

    • Vor einem Tag

      nah die möhren sache is längst uncool.

    • Vor einem Tag

      … Diese Möhren-Punches geben mir auf jeden Fall kein gutes Gefühl...

      Ihm auch nicht

    • Vor 16 Stunden

      ich bin ein idiot und eher langsam. lässt sich die tatsache, dass "hihi du wurdest als kind missbraucht" über eine dekade eine legitime punchline war in zusammenhang bringen mit den worten "patriachat", "toxische männlichkeit" oder "rape culture"? :confused:

    • Vor einer Stunde

      Der Fakt, dass Männer nicht gleichzeitig als "Männlich" als auch als "Opfer" wahrgenommen werden können ist defintiv toxisch, denn darum geht es ja eigentlich: Der Flizzmaster ist ein Opfer, das in einem Moment seines Lebens nicht "Mann genug" war sich zu wehren. Was natürlich absurd ist im Allgemeinen schon und im besonderen Fall natürlich doppelt, da es in dem Fall ja um den Missbrauch eines Kindes geht.

      Ich distanziere mich da auch sehr deutlich von meiner früheren Angewohnheit Möhren"jokes" peak Comedy zu finden...

  • Vor einem Tag

    Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt es zum Sachverhalt:

    "Im Anschluss daran „rappte“ der Beschwerdeführer eine nicht untersagte Liedzeile und hielt danach das Mikrofon in die Richtung des Publikums und bewegte seine Arme rhythmisch vor und zurück, woraufhin die Zuschauer die dritte untersagte Liedzeile sangen."

    Es sind unterschiedliche Gründe denkbar, warum "rappte" in Anführungszeichen steht. Die zugegebenermaßen eher unwahrscheinliche Interpretation, dass die drei Verfassungsrichter zusammensaßen und dachten: "Du (Beschwerdeführer) hast nix mit Rap zu tun, Rap hat dir nix getan, lass ihn in Ruh', Rap interessiert sich nicht für dich, weil du scheiße bist, Rap will sehen, dass du Scheiße frisst!" und folglich zu dem Ergebnis kamen, es handele sich nicht um Rap, sondern allenfalls um "Rap", finde ich lustig - ungeachtet der unbestreitbaren Tatsache, dass Fler als EINZIGER in Deutschland Rap verstanden hat.

  • Vor einem Tag

    Deutsche Kendrick vs. Drake.

  • Vor 23 Stunden

    Flers 2010er Klamottenlinie war dann wohl nachbetrachtend nicht so erfolgreich :D erinnere mich noch an den stark prätentiösen Trailer in einer Kirche

  • Vor 16 Stunden

    fler hat bundesverfassungsgericht erfunden