Die Diskussionen um Bushido reißen nicht ab. Wegen jugendgefährdender Texte überwacht das Düsseldorfer Ordnungsamt die Gigs des Berliners in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt.
Düsseldorf (mk) - Nachdem über das für Donnerstag geplante Bushido-Konzert in Saarbrücken heftig diskutiert wurde, stehen nun die Düsseldorf-Gigs des Berliner Rappers in der Kritik. Die für den 21. Februar sowie 28. April (im Rahmen der Bravo Supershow) festgesetzten Termine werden vom Düsseldorfer Ordnungsamt beobachtet, gab ein Sprecher der Stadt am vergangenen Freitag bekannt.
"Seine Texte sind menschenverachtend. Wir können nicht nur über Werte reden, wir müssen uns auch für diese einsetzen", zitiert dazu die taz Walburga Benninghaus, die SPD-Vorsitzende des städtischen Jugendhilfeausschusses, die ursprünglich ein Auftrittsverbot durchsetzen wollte. Durch die Behörden-Kontrolle soll jetzt sicher gestellt werden, dass Bushido keine Index-Songs zum Besten gibt. Der Verkauf von CDs werde vor Ort ebenfalls streng überwacht, heißt es weiter.
Neben Jugendamt und SPD hält auch die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Texte des Rappers für bedenklich. Bislang sind acht Bushido-Songs auf dem Index. Die Konzerte des Musikers können jedoch nicht so leicht verboten werden, wie von NRW- und Saar-Politikern gefordert.
Die Anwälte des Rappers versicherten dagegen, Bushido werde auf den Konzerten keine indizierten Songs performen. Sollte er sich nicht an die von der Stadt Düsseldorf verordneten Auflagen halten, würden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bekräftigte Ordnungsamtsprecher Michael Bergmann gegenüber der taz.
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