Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien schnappt sich den Berliner - mal wieder.

Konstanz (phi) - Mit "Sonny Black" feierte Bushido einen beachtlichen Erfolg. Die Platte verkaufte sich hunderttausende Male und erreichte in Deutschland, Österreich und der Schweiz Gold-Status. Jetzt wurde das Album von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) auf den Index gesetzt.

BPJM-Leiterin Elke Monssen-Engberding begründete auf Anfrage von laut.de wie folgt: "Es ist deswegen indiziert worden, weil es auf Kinder und Jugendliche verrohend wirkt, weil es frauendiskriminierend ist, weil es einen kriminellen Lebensstil verherrlicht und weil es auch homosexuellendiskriminierend ist." Auf welche Textstellen sich diese Einschätzungen beziehen, darüber wollte sie keine Auskunft geben.

Nicht die erste Indizierung

Da "Sonny Black" ab dem 30. April auf Listenplatz A des Index steht, darf es Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden. Nur Personen über 18 Jahren können das Album käuflich erwerben. Bushido äußerte sich dazu gewohnt geschmackvoll auf seiner Facebookseite: "So eine Hurensohn Begründung!!!". Der Rapper hat vier Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Dass Bushido auf die BPJM nicht gerade gut zu sprechen ist, hat seinen Grund: So landete der Berliner schon mehrmals auf dem Index. 2005 wurde etwa die digital überarbeitete Fassung von "King Of Kingz" indiziert. Das gleiche Schicksal wiederfuhr u.a. der Single "Stress Ohne Grund", die 2013 auf "NWA" von Ersguterjunge-Schützling Shindy erschien.

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