Der Elektronikkonzern darf mit Dieter Bohlen werben - ob der will oder nicht.

Karlsruhe (joga) - Dieter Bohlen hetzt zur Zeit von einem Gerichtstermin zum nächsten. Erst kürzlich hatte die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Pop-Produzent wegen Plagiatsverdacht aufgenommen. Der Ex-Modern Talking-Star soll für den von ihm produzierten Yvonne Catterfeld-Hit "Für Dich" abgekupfert haben. Zuvor hatte Modern Talking-Sänger Thomas Anders seinen ehemaligen Songwriter und Bandkollegen wegen Verleumdung verklagt, andere Größen des Showbiz, die sich ebenfalls von Bohlens Buch verunglimpft fühlten, begnügten sich mit einstweiligen Verfügungen.

Zuletzt kämpfte Bohlen an mehreren Fronten gegen den Elektronikkonzern Media-Markt. In diversen Prozessen, u.a. vor den Landgerichten München, Mannheim, Darmstadt, Mainz und Frankenthal klagte er auf Schadensersatz wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Media-Markt hatte in bundesweit geschalteten Anzeigen Ausschnitte eines Werbefotos des Konkurrenten Makro-Markt verwendet, auf dem Bohlen zu sehen ist.

Mittlerweile sind in dem Fall mehrere, zum Teil unterschiedliche Urteile ergangen. Bereits Anfang des Jahres hatte das Landgericht Frankenthal Bohlens Klage abgewiesen. Weil an ihm "gegenwärtig ein allgemeines gesellschaftliches Interesse" bestehe, sei er eine "absolute Person der Zeitgeschichte" und müsse deshalb die Veröffentlichung von Fotos grundsätzlich dulden. In Koblenz musste Bohlen sogar bereits eine Niederlage in zweiter Instanz hinnehmen, die Verfahrenskosten betrugen allein in diesem Fall 150.000 Euro. Dagegen gaben die Landgerichte Karsruhe und München dem Produzenten recht.

Die Kosten für das Verfahren in Karlsruhe muss Bohlen trotzdem selber zahlen. Das entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe vor der Eröffnung der eigentlichen Berufungs-Verhandlung, für die die Entscheidung aber richtungsweisend sein dürfte. Zum einen handele es sich bei der Media-Markt-Anzeige um zulässige vergleichende Werbung, zitiert der Spiegel das OLG. Zum anderen wolle sich Bohlen wohl kaum "auf Frisur und Nadelstreifen als Kennzeichen seiner Persönlichkeitsmerkmale reduzieren lassen", begründete das Gericht seine Entscheidung mit dem Hinweis darauf, dass Bohlens Gesicht in der Anzeige nicht zu erkennen sei.

Fotos

Dieter Bohlen

Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof)

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laut.de-Porträt Dieter Bohlen

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