Nadja Abd El Farrags einstweilige Verfügung gegen einen Milch-Werbespot mit Ex-Freund Dieter Bohlen zielt ins Leere. Die Rechte an ihrem Spitznamen Naddel scheinen nicht komplett geklärt.
Hamburg (ebi) - Beim Deutschen Patent- und Markenamt gibt es zwar vier Einträge der Marke "Naddel". Nadja Abd El Farrag ist dort aber nicht gelistet. "Sie selbst ist keine Markeninhaberin", zitiert der Spiegel eine Amts-Sprecherin. Ob hinter einem der vier Anmelder dennoch Farrag stecke, könne man nicht sagen. Die 38-Jährige hatte beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen einen Werbespot mit Dieter Bohlen erwirkt. Der Produzent und Musiker bietet dort eine "Anstecknaddel" für zehn Müller Milch-Deckel an.
Farrags Verfügung verbietet der Müller GmbH, den Begriff "Anstecknaddel" weiter zu nutzen. Laut der Bild-Zeitung bot sie dem Konzern aber eine Kooperation an: "Ich könnte mir sogar eine langfristige Zusammenarbeit vorstellen", zitiert sie das Massenblatt. "Nadja kriegt keinen Cent! Sie hat ihren Namen nämlich nur für Schmuck und persönliche Dienstleistungen schützen lassen, aber nicht für Molkereiprodukte", tönte dagegen ihr Ex-Freund gestern. Bohlens Werbespots flimmern nach wie vor über den Äther. Müller legte bisher auch keinen Widerspruch gegen die Verfügung ein. Der Einbindung Naddels in die Werbekampagne erteilte der Aretsrieder Konzern aber eine klare Absage.
Noch keine Kommentare