Die rechtsextreme Partei verzichtet nach einer Drohung des Rappers auf einen Wahlflyer, der seinen Song "Stabiler Deutscher" zitiert.

Berlin (mab) - Weil Fler damit drohte, eine Unterlassungsklage gegen die NPD einzureichen, scheint es nun zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen zu sein. Seit Anfang Mai verbreitete die rechtsextreme Partei Wahlwerbebriefe, in denen sie den Fler-Song für ihre Zwecke instrumentalisierte. Konkret zitierten sie den Rapper mit der Line "Bei mir hängt die Fahne nicht nur zur Fußball-WM" aus dessen aktueller Single "Stabiler Deutscher".

Flers Drohung zeigt Wirkung

Nachdem der Rapper davon Wind bekommen hatte, postete er auf Facebook ein Statement, in dem er sich vom Programm der Partei distanzierte. Außerdem schaltete er seine Anwälte ein. Die öffentliche Ankündigung zeigte Wirkung. Wenige Tage später erklärte Fler, die NPD hätte die von ihm "geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung durch ihren Anwalt angenommen. Sie verpflichten sich damit, dass entsprechende Flugblatt bzw. die darin enthaltenen Äußerungen nie wieder zu verbreiten".

Fler verlangte von der Gegenseite auch, sämtliche Anwaltskosten zu übernehmen. Neben dem Berliner hatten die Rechtsextremen auch Frei.Wild zitiert. Die Südtiroler beauftragten daraufhin gleichfalls ihre Anwälte. Über den momentanen Stand der Dinge ist noch nichts bekannt.

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Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig)

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