Ein liebestoller Anhänger des Pop-Schnuckelchens Jeanette Biedermann muss 3.600 Euro für einen ungebetenen Besuch in der Wohnung der Sängerin berappen.

Berlin (chb) - Ein besonders aufdringlicher Fan der Sängerin und Schauspielerin Jeanette Biedermann wurde gestern vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Hausfriedensbruch und einfachen Diebstahls zu 3.600 Euro Strafe verurteilt. Der 39-jährige Eckehardt O. war am 19. September vergangenen Jahres durch ein Fenster in die Britzer Dachgeschoss-Wohnung des Popsternchens eingestiegen. Nachdem er seine Angebetete dort nicht vorfand, tröstete er sich mit Champagner, Nüssen und Zigaretten. Später legte er sich in Biedermanns Bett. Beim Verlassen der fremden Wohnung hinterließ er einen Liebesbrief.

Die milde Strafe begründete das zuständige Gericht gestern damit, dass der Angeklagte "von dem Wahn getrieben gewesen sei, die 23-Jährige sei in ihn verliebt". Im Frühjahr 2001 wurde der Mann aus Halle auf die ehemalige "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"-Darstellerin aufmerksam. Der Star habe ihm schon damals einmal direkt in die Augen gesehen und ihm auch später auf Konzerten mehrfach "verliebte und sehnsüchtige Blicke" zugeworfen. Auch die Songtexte der Biedermann, die ja meist von großer, mitunter unmöglicher Liebe handeln, nahm der Fan persönlich. Als er endlich überzeugt war, dass Jeanette auch ihn liebe, habe er beschlossen, "mein Glück zu versuchen", zitiert die Berliner Zeitung den Angeklagten.

Vor dem Prozess betonte Jeanette ihre Sicht der Dinge noch einmal nachdrücklich: "Es kann nicht sein, dass die (Stalker) mit einer Geldstrafe davon kommen!". Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, könnte die Sängerin es noch anfechten. Auch die Tatsache, dass ihr Verehrer als Schadensersatz für die von ihm konsumierten Getränke und Knabbereien 100 Euro an das auch von ihr unterstützte Rote Kreuz überwiesen hat, dürfte sie kaum milder stimmen. Wenigstens muss sie wohl keine weitere Verfolgung mehr fürchten. Zur Morgenpost sagte Eckehardt O. nach dem Prozess: "Für mich ist die Frau gestorben." Sie tue ihm leid, weil sie sich nicht zu ihrer Liebe zu ihm bekenne - "weil sie noch immer lügt".

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