Zahlreiche Künstler aus der Berliner Musikszene haben ihre Solidarität kundgetan und organisieren ein Benefizkonzert für ihren abgeschobenen Bruder.
Berlin (ahi) - Am 1. März spielen die noch verbliebenen und bis dahin im offenen Vollzug befindlichen oder entlassenen Mitglieder der GittaSpitta ihre erste Show in freier Wildbahn. Bisher durften sie aufgrund verschiedener Auflagen, die für Strafgefangene gelten, nur in anderen Haftanstalten auftreten. Die Erlöse kommen dem Kampf für Voodoos Heimkehr aus Uganda zugute. Der MC der GittaSpitta wurde im Januar abgeschoben, drei Wochen nach seiner Entlassung aus der Jugendstrafanstalt Berlin-Plötzensee.
Die Spitta bekommen dabei kräftig Unterstützung von zahlreichen namhaften Künstlern. U.a. werden K.I.Z., Peter Fox von Seeed, Schowi von den Massiven Tönen, Desodogg von den Dramafellaz, Laing und Das Department am Start sein.
Die Benefizparty findet am Samstag im 103club in der Falckensteinstr. 47 in Berlin/Kreuzberg unter dem Namen "VoobistDoo?!" statt. Der Eintrittspreis beträgt läppische zehn Euro. Alle, die es vor Mitternacht zur Party schaffen, zahlen sogar noch zwei Euro weniger. Angesichts des hochkarätigen LineUps ist ein frühes Erscheinen aber auch jenseits finanzieller Beweggründe anzuraten, will man die Party nicht draußen vor verschlossener Tür verbringen.
Allerdings erhielte man so natürlich am ehesten einen Eindruck davon, was es heißt, nicht mehr reingelassen zu werden. Ein Gefühl mit dem sich Voodoo seit seiner Abschiebung Tag für Tag abfinden muss. Der wurde zwar mittlerweile gegen eine Bürgschaft aus dem Flughafenknast, in dem er sich seit seiner Ankunft in Uganda befand, befreit - von einem italienischen Geistlichen, der für eine der zahlreichen christlichen Hilfsorganisationen in Afrika tätig ist. Die Herberge für ehemalige Flüchtlinge und Abschiebeopfer, in der er seitdem Zuflucht findet, dürfte aber kaum komfortabler sein.
Zudem sitzt der vollkommen mittellose und hungrige Voodoo demnächst auf der Straße, sollte sein Herbergsvater nicht alsbald Geld bekommen. Geld, das die Benefizparty am Samstag einspielen soll.
68 Kommentare
Gute Aktion!
Warum wurde der abgeschoben?
wenn du den artikel liest, wirst du einen link finden der dirs erklärt..
hab ich mir auch schon gedacht, aber Bözemann ist Albaner. D.h. mittlerweile könnten wir den locker in zwei Staaten abschieben. Colos z.B. is ja auch bereits 07 in den Kosovo zurück geschickt worden. Skinny AL is Bosnier und kam als Kriegsflüchtling. Der Krieg dort ist laut offizieller Seite seit 96 vorbei.
Der einzige, der unter diesem Aspekt bleiben dürfte wäre Abu Sex, aber auch nur, weil niemand die Kurden so wirklich mag.
@Eggert («
Is schon ziemlich naiv zu glauben, dass ein Benefizkonzert Erfolg hat, dessen Ziel es ist jemand nach der Abschiebung zu unterstützen oder zurückzuholen(?), der 3 Jahre sitzen musste und keiner scheinbar weiß warum. Tut aber wenig zur Sache, hauptsache man kann diesem armen armen Mann helfen ... »):
Die Naivität hat gesiegt: Jedenfalls war das Konzert definitv ein Erfolg.
@BzR (« Der Unterschied ist eben, dass er in dem Fall erstens durch das Verweigern des Zutritts jetzt nicht um Leben und Existenz fürchten muss, zweitens der Club Privatbesitz ist, und drittens Karl-Heinz ja gerne nächstes Wochenende wiederkommen darf, wenn er nüchtern ist.
Finde ich jetzt Bisschen ein komisches Beispiel. »):
Den ersten angeführten Unterschied verstehe ich nicht. Denn selbst wenn man Voodoo in Subversives "geld- und pseudoauthoritätsfreies Anarcho-Wi-Wa-Wunderland" abschieben würde, wäre ich der Meinung, dass die Entscheidung, ob er da nun hin will, einzig ihm zu überlassen ist. Nicht zu vergessen, dass evtl. eben ein später dem rausgeschmissenen Clubbesucher über den Weg laufendes Mädel "um Leben und Existenz fürchten muss"...
Unterschied 2 mag für Dich relevant sein, für mich existiert er nicht:
In einem anarchistischen Weltbild gibt es keinen Privatbesitz. "Eigentum" ist genauso wie "Nation" ein Begriff, der künstliche Grenzen zieht, die sich einzig in unseren Köpfen manifestieren und keine Entsprechung im Willen des Lebens, nämlich der ungehinderten Ausbreitung und Aktivität, besitzt - Und entsprechend für mich in jeglicher Hinsicht irrelevant ist.
Zu Unterschied 3:
Voodoo darf bestimmt auch wieder rein, wenn er ein voll-konvertierter Sakko-träger mit entsprechendem Budget ist...