Der Soulmusiker Syl Johnson zieht mit dem Copyright-Streit um The Thrones "The Joy" vor Gericht.
Illinois (lau) - Kid Rock, Michael Jackson und den Wu-Tang-Clan hat Soulsänger Syl Johnson bereits vor Gericht gezerrt, weil sie seine Songs ohne ausreichende Kennzeichnung sampleten. Jetzt hat es auch Kanye Wests und Jay-Zs Erfolgskollabo The Throne getroffen.
Copyright-Gerangel um "The Joy"
"The Joy" heißt das corpus delicti. Der Song tauchte erstmals 2010 in Kanyes "Good Friday"-Reihe auf, die B-Seiten zum Gratisdownload anbot und auf sein "My Beautiful Dark Twisted Fantasy" einstimmen sollte. Ein Post auf der Seite des Labels Numero, das 2010 nur eine Syl Johnson-Compilation herausbrachte, schildert den Ursprung des Copyright-Gerangels folgendermaßen: Als Kanyes Erfolgsalbum erschien, erreichte Numero die Bitte seitens Island Def Jam, dem Label Wests, "The Joy" auf einer Deluxeversion von MBDTF veröffentlichen zu dürfen. Auf den ausgehandelten Deal von Numero zeigte Island Def Jam keinerlei Reaktion, die Deluxeversion kam nicht zu Stande."
"Sie scheinen zu glauben, Syl wolle nicht kämpfen."
Nun, 2011, im Jahre von "Watch The Throne", steht "The Joy" auf der Tracklist des gehypten Werks - und Numero in den Credits, obwohl sie keinerlei Anspruch darauf erhoben:
"Wir fragten uns, warum wir über den neuen Gebrauch nicht informiert wurden und waren erstaunt, dass wir in den Credits erscheinen, obwohl wir nie darum gebeten haben. Wir haben das 'Sample Clearance House' kontaktiert. [...] Island Def Jam scheint zu glauben, Syl hätte keine Lust mehr zu kämpfen. Wir wetten dagegen."
Da kennt das Label seinen Schützling gut: Syl Johnson fühlte sich von den falschen Copyright-Angaben auf den Schlips getreten und reichte Klage gegen Kanye West und Jay-Z ein. Johnsons "Different Strokes" und The Thrones "The Joy" im Vergleich:
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