Ein Kardiologe belastet Jacko-Leibarzt Dr. Conrad Murray schwer. Die Verteidigung rudert derweil zurück.
Los Angeles (lau) - Es ist ein Prozess, der nicht mit Schockmomenten geizt. Auf einem kürzlich veröffentlichten Foto sieht man den Körper Michael Jacksons auf dem Autopsietisch. Leblos, ausgemergelt, mit Verbänden und Kanülen an den Armen. Für Gerichtsmediziner Christopher Rogers ist klar: Der King Of Pop hat sich die Überdosis Propofol nicht selbst verabreicht.
Aussage kommentarlos zurückgezogen
Damit ist die Behauptung der Verteidigung Conrad Murrays entkräftet, Jackson habe das Propofol zum Einschlafen selbst eingenommen. Murrays Anwälte zogen diese Behauptung kommentarlos zurück. Die Aufnahme des Beruhigungsmittels durch den Mund führe nicht zum Tode, normalerweise werde das Medikament vor Operationen intravenös verabreicht, räumte die Verteidigung ein.
Murray habe Jackson daher eine kleine Dosis gespritzt, zwanzig Minuten abgewartet und sei dann für zwei Minuten auf die Toilette gegangen. Als er wiederkam, habe Jackson nicht mehr geatmet.
Anklage verdichtet sich
Der Kardiologe Alon Steinberg beschuldigt Murray wiederum, seine ärztlichen Pflichten "grob vernachlässigt" zu haben. Der Sänger hätte gerettet werden können, wenn Murray sofort die richtigen Schritte eingeleitet hätte: "Man muss kein Arzt sein, um zu wissen, dass man die 911 wählen muss, wenn jemand leblos aufgefunden wird."
Stattdessen habe Murray falsche Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet und den Rettungsärzten falsche Angaben gemacht, da Jackson noch einen Puls gehabt habe, als Murray ihn fand. "Michael Jackson wäre noch am Leben", hätte Murray sofort einen Notarzt gerufen, so Steinberg.
Murray drohen vier Jahre Freiheitsentzug
Die Anklage gegen Jacksons Hausarzt verdichtet sich. Dabei konnte Murray noch letzte Woche einen kleinen Erfolg für sich verbuchen: Fehler der Spurensicherung waren aufgedeckt worden, die zu Verfälschungen der Ermittlung geführt haben.
Die neue Wende im öffentlichen Prozess fällt jedoch nicht zum Guten für den Leibarzt aus, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist und dem im Falle eines Schuldspruchs bis zu vier Jahre Haft drohen.
1 Kommentar
Selbst nach seinem Tod ist Jacko noch ein Garant für absurde Gerichtsverhandlungen. Schon traurig.