Im Fall Moses Pelham gegen Xavier Naidoo ist es heute zu einer ersten gerichtlichen Entscheidung gekommen. Das Mannheimer Landgericht wies die Anträge des Rödelheimer Produzenten Pelham auf einstweilige Verfügungen zurück.

Mannheim (ebi) - Moses Pelham, 3p-Labelchef und Produzent des Soul-Rappers Xavier Naidoo, hat eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Das Mannheimer Landgericht hat die beiden einstweiligen Verfügungen, die Pelham gegen seinen (Ex-)Schützling erwirken wollte, abgelehnt. Pelham kann jetzt beim Karlsruher Oberlandesgericht Berufung einlegen. Statements der beiden Musiker wurden nicht bekannt. Eine Urteils-Begründung soll in den nächsten Wochen folgen.

Wie LAUT berichtete, wollte 3p den Vertrieb des Materials von Naidoos Band "Söhne Mannheims" und der Single von Yvonne Betz verhindern. Pelham sieht eine Verletzung des Exklusiv-Vertrages zwischen dem Shooting-Star und 3p. Xavier Naidoo hatte den 1997 geschlossenen Vertrag im August gekündigt. Die Beteiligung Naidoos an den Einnahmen in Höhe von 5% hatte Richter Detlef Schmukle als "an der unteren Grenze des Üblichen" liegend bezeichnet und bezweifelt, ob der Vertrag überhaupt wirksam gewesen sei.

Am vergangenen Freitag waren die Kontrahenten vor Gericht aufeinander getroffen. Wie der Mannheimer Morgen berichtet, ging es im Gerichtssaal hoch her. Die Musiker-Geister schieden sich vor allem an der Frage: "Was ist ein Eigenvertrieb". Auch ein spontanes 30-minütiges Vier-Augen-Gespräch zwischen Naidoo und Pelham, während dessen Gericht und Prozess-Besucher den Raum verlassen mussten, brachte keine Einigung. Richter Schmukle hatte die Musiker zuvor vor einem jahrelangen Rechtsstreit gewarnt. Das Video "Geh davon aus, dass..." der Söhne Mannheims darf nun weiter im Musik-TV rotieren und die Freundschaft der beiden scheint vorerst auf Eis gelegt zu sein.

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