Das Landgericht Hamburg verbietet dem Zweitanbieter, Tickets der Berliner zu verkaufen.
Hamburg (fetz) - Rammstein erwirkten beim Hamburger Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Ticket-Zweithändler StubHub, wie Rammsteins Konzertagentur MTC mitteilt. Das Unternehmen darf keine Konzertkarten für Rammstein mehr verkaufen. Zusätzlich erlegte das Gericht der Plattform eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro auf.
Das Landgericht Hamburg bestätigte den Vorwurf, StubHub habe sich über die Verbraucherschutz-Vorschriften hinweggesetzt, die seit Mai 2022 gelten. Der Anklage zufolge verwies der Konzern weder auf Rammsteins Website, noch sei es für Käufer offensichtlich gewesen, dass StubHub nicht als primäre Verkaufsstelle fungiert. Zudem habe die Firma die Karten zu überhöhten Preisen angeboten. Das alleinige Verkaufsrecht liege aber bei Eventim. Dort sind keine der Tickets, die für 70 bis 130 Euro verkauft wurden, mehr verfügbar.
Ein zäher Kampf
Es ist bereits die zweite einstweilige Verfügung des Gerichts im Falle eines Ticketzweitmarkt-Anbieters im Zusammenhang mit Rammstein. Bereits im September 2022 sprach es das gleiche Urteil im Falle Viagogos. Interessant ist dabei, dass der Viagogo StubHub im Vorjahr außerhalb des nordamerikanischen Raums übernommen hat. Trotz Verbot stehen auf den Websites beider Unternehmen weiterhin Tickets für Rammstein-Konzerte im europäischen Raum zum Verkauf: StubHub lässt lediglich die Deutschland-Daten außen vor.
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