Der Sharehoster legt gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts Berufung ein und kritisiert die GEMA als "rückständig".

Cham/Schweiz (vog) - Rapidshare geht gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 in Berufung. Das Gericht stelle lediglich fest, dass der Sharehoster Maßnahmen unternehmen müsse, um den illegalen Musiktransfer einzudämmen, heißt es in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. Angestrebt werde nun ein Urteil des Bundesgerichtshof oder des Europäischen Gerichtshof.

Vereinbarkeit mit Recht auf Privatssphäre?

Rapidshare Geschäftsführer Bobby Chang bemängelte am Urteilsspruch, dass viele Maßnahmen zwar machbar seien, sie jedoch auch "den Grundrechten und insbesondere der Privatsphäre Rechnung tragen" müssen. Nicht einmal die GEMA wisse, wie die Verbreitung der von ihr genannten Musikstücke verhindert werden könnte. Es wurde nach Angaben des Sharehosters zwar eine Kontrollsoftware vorgestellt, deren Nutzung Rapidshare jedoch untersagt blieb.

Rapidshare wider Restriktionen

Die vage Formulierung, aber nicht nähere Bestimmung der "Prüfungspflichten" stößt bei Geschäftsführer Chang somit nicht auf Gegenliebe. "Jeder Versuch, Internetpiraterie durch Restriktionen zu unterbinden, wird scheitern. Die Ressourcen der Internet-User sind enorm und sie handeln schnell. Die Spielregeln für erfolgreiche Vermarktung haben sich mit der Digitalisierung radikal verändert und es ist an der Zeit, die Gesetze den neuen Rahmenbedingungen anzupassen."

Kampf gegen Windmühlen

Mit dem Verweis auf Nutznießer kostenloser Downloadkampagnen wie Radiohead oder Nine Inch Nails versucht der Sharehoster auf die wichtige Rolle kostenloser Downloads im Musikbetrieb anspielen. Chang kritisiert die Rückwärtsgewandtheit der GEMA und sieht in ihren Bemühungen einen "aussichtslosen Kampf, den sie zudem noch gegen ihre eigenen Kunden führt."

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10 Kommentare

  • Vor 15 Jahren

    das ist doch eine entwicklung.

    vor kurzem wäre es "reine satire" gewesen.

  • Vor 15 Jahren

    So furchtbar abhängig von dem Prozessausgang ist Rapidshare eh nicht. In GB zB blüht das Geschäft, viele meiner Kumpels schwören darauf, auch für Film-Downloads.

    Also eine Niederlage für Rapidshare gegen die GEMA wird sich sicherlich auf ihr Geschäft in Deutschland auswirken, aber nicht auf ihre Verbindung mit der "Internetpiraterie" an sich...

  • Vor 15 Jahren

    @ano-nym (« @rapidshare (« Jeder Versuch, Internetpiraterie durch Restriktionen zu unterbinden, wird scheitern. Die Ressourcen der Internet-User sind enorm und sie handeln schnell. Die Spielregeln für erfolgreiche Vermarktung haben sich mit der Digitalisierung radikal verändert und es ist an der Zeit, die Gesetze den neuen Rahmenbedingungen anzupassen." »):

    !!!! »):

    Genau so ist es, schon seit vielen Jahren und diese Zeilen werden sich künftig stetig eindrucksvoller und nachhaltiger beweisen.