Die Kultrocker von Karat dürfen ihren alten Bandnamen wieder verwenden. Zuvor hat die Witwe des an Krebs verstorbenen Karat-Sängers Herbert Dreilich den restlichen Mitgliedern untersagt, unter dem alten Namen aufzutreten.
Berlin (alc) - Am 12. Dezember 2004 erlag der Sänger von Karat, Herbert Dreilich, seinem Krebsleiden. Die Gruppe selbst wollte unter dem alten Namen weitermachen, nachdem sie der Öffentlichkeit den Sohn des Verstorbenen, Claudius, am 10. Januar 2005 als dessen Nachfolger vorstellten. Dreilich senior hatte sich den Namen Karat bereits 1998 schützen lassen, wovon seine Kollegen erst 2002 Wind bekamen.
Nach dem Ableben des Sängers entstand eine Art Rosenkrieg um die weitere Verwendung der Bezeichnung. Das Landgericht Berlin gab der Klage der Band nun statt und erklärte, dass der Alleingang des Ex-Sängers nicht rechtens war und erließ eine Verfügung, wonach die Witwe den eingetragenen Markennamen Karat zu löschen habe.
Zur Begründung hieß es, dass die Musiker um Dreilich nicht nur dessen Erfüllungsgehilfen gewesen seien, sondern dass ein "gemeinschaftliches Auftreten der Band nach außen gewollt war", so der Vorsitzende Richter Peter Scholz in der Urteilsbegründung. Weder Dreilichs Witwe noch die Band selbst war bei der Verhandlung anwesend.
1 Kommentar
Ist aber auch schon mies, dass der den Namen ,ohne es den anderen zu sagen, schützen ließ.......Ok das macht man als Band eigentlich viel früher
Endlich können die wieder mit ihren richtigen Namen auftreten Gibt es die überhaupt noch? Also nehmen die noch CDs auf und gehen auf Tour?