Weil ein kenianischer Musikproduzent bei YouTube eine Klage eingereicht hatte, verschwand der Comeback-Song für kurze Zeit von der Plattform.
New York (dük) - Magix Enga, ein Musikproduzent aus Kenia, hat dafür gesorgt, dass 6ix9ines rekordträchtiger Comeback-Song "GOOBA" für kurze Zeit von der Videoplattform YouTube entfernt wurde. 6ix9ine (bzw. dessen Produzent) soll sich an den Beats und Sample-Kits von Magix Enga bedient haben, ohne dies anzugeben.
Gooba, the biggest song in the world by Tekashi 6ix9ine deleted from YouTube due to copyright infringement!!
Magix Enga on the Beat!!!!...Respect Kenyan Music!! Respect Kenyan Producers!!!!!! @magix_enga pic.twitter.com/bAYBhlgZR5
— Xtian Dela™ (@xtiandela) May 31, 2020
Bei den verwendeten Elementen handelt es sich offenbar um ein 'Sample Pack' von Magix Engas Webseite, das er jedoch als kostenlosen Download zur Verfügung gestellt hatte. Warum er trotzdem bei YouTube eine Copyright-Beschwerde einreichte und dieser stattgegeben wurde, erscheint nicht ganz schlüssig.
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Nach Angaben des Kenianers habe 6ix9ine ihn nach der Entfernung des Videos aber bezahlt, woraufhin der Musikproduzent die Beschwerde fallen ließ. Fans des New Yorker Rappers bezeichneten den kenianischen Musikproduzenten als "clout chaser", der nur seinen Bekanntheitsgrad erhöhen wolle. Das von 6ix9ine erhaltene Geld wolle Magix Enga an Bedürftige spenden.
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Ganz im Stile des betreffenden Songs, der sich gegen die "Hater" und "clout chaser" richtet, reagierte 6ix9ine höhnisch darauf, dass "GOOBA" nach nur wenigen Stunden wieder auf YouTube lief. Die Marke von 300 Millionen Klicks kann 6ix9ine also noch erreichen. Eminems Rekord der meisten You-Tube-Aufrufe eines Rap-Songs innerhalb von 24 Stunden hatte 6ix9ine mit "GOOBA" bereits gebrochen.
1 Kommentar mit einer Antwort
Daß man die Samples kostenlos runterladen darf, heißt nicht, daß man den Urheber verschweigen darf...das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Ich würde mal davon ausgehen, daß das so in der Lizenz steht, unter der die Samples stehen.
Kommt darauf an wie und wo er diese samples zur verfügung gestellt hat. Hab mir mal die AGB bei einer Seite rausgesucht.
THE LICENSEE MAY NOT:
1. Claim ownership or authorship of the Software, presets or samples.
2. Sell the samples or presets to individuals or groups.
THE LICENSEE MAY:
Use the Sound Recordings in any type of media production that isn’t a sound, sample or preset library or collection of audio recordings that are re-sold/licensed.
Such productions include, but are not limited to, music, games, films, compact disks, DVDs, live sound, radio and broadcast.
TERM:
The license agreements are effective for the lifetime of the purchaser.