Dem "Egal"-Sänger droht nun eventuell die Abschiebung aus den USA. Dann müssten wir den zurücknehmen. Hilfe.

New York (ynk) - Dass Michael Wendler in jüngster Vergangenheit mit der deutschen Gesetzlichkeit auf dem Kriegsfuß stand, ist keine Neuigkeit. Aber abseits von Gepöbel gegen Zensur in diversen Telegram-Chatrooms wussten wir die längste Zeit nicht so genau, was mit dem Mann eigentlich los ist. Jetzt lichtet der Rauch sich ein bisschen: Laut diverser Medienberichte verschanzt sich der Wendler derzeit mit seiner Freundin in seiner Wahlheimat in Florida, wo er erst seine Villa verkaufen musste und nun wohl versucht, Distanz zu den Gerichten zu gewinnen.

"Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung" wird dem Schlagersänger vorgeworfen, weil er unentschuldigt bei einem oftmals verschobenen Gerichtstermin gefehlt hat. Sein Anwalt versuchte kurz vorher noch, ihn von der Anwesenheitspflicht zu befreien, dies wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht sieht den Haftbefehl nun als eine angemessene Maßnahme, um sich des Wendlers habhaft zu machen.

Haft, Geldstrafe, Abschiebung?

Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sind gefordert, außerdem als Auflage eine Zahlung in Höhe von 100.000 Euro an die Staatskasse. Sollte der Haftbefehl in dieser Form vollstreckt werden, könnte dem Malle-Sänger unter Umständen auch eine Abschiebung aus den Vereinigten Staaten drohen.

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