Im Streit um die Marke "Rock am Ring" fällte das Landgericht Koblenz gestern eine Entscheidung.
Koblenz (ebi) - Konzertveranstalter Marek Lieberberg muss sich die Rechte an der Marke "Rock am Ring" mit der Nürburgring GmbH teilen, entschied gestern das Landgericht Koblenz. Ein Festival mit diesem Namen könne nicht ohne die Zustimmung der anderen Partei beworben oder veranstaltet werden.
In einem Interview mit dem Spiegel hatte Lieberberg zuvor die Ansicht vertreten, er habe die "Idee Rock am Ring" alleine verwirklicht: "Ohne Hilfestellung Dritter. Wir haben die Marke erfunden, wir haben ihr zu einem Kultcharakter verholfen, und die Marke bleibt bestehen. Sie ist überhaupt nicht an den Nürburgring gebunden".
Einspruch - mit Erfolg
Die Nürburgring GmbH hatte dagegen einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt - mit Erfolg: Das Namensrecht liege bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die beide Parteien verbinde und noch existiere, argumentierte das Gericht. Lieberberg will die Entscheidung nun genau prüfen lassen.
Rock am Ring fand Anfang Juni zum letzten Mal auf dem Nürburgring statt, nachdem sich der Konzertveranstalter mit dem neuen Ring-Besitzer Capricorn nicht auf eine weitere Kooperation hatte einigen können. Dieser will mit der Berliner Deag nun ein neues Ring-Festival mit dem Namen Grüne Hölle aus der Taufe heben.
Auch Lieberberg plant am traditionellen Ring-Wochenende Anfang Juni an anderer Stelle ein Open-Air. Als Standort ist ein ehemaliges Militärgelände in Mönchengladbach im Gespräch. Wie diese Sause dann heißen soll, ist seit gestern wieder offen.
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