Nach langem Hickhack tritt morgen das neue "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" in Kraft. Das fröhliche CD-Brennen hat damit ein Ende. Sogar das Zusammenstellen einer guten alten Kassette kann jetzt rechtswidrig sein.

Berlin (jeb) - Das Bundesjustizministerium hat heute im Bundesgesetzblatt das neue Urhebergesetz (UrhG) veröffentlicht. Damit tritt das Gesetz ab Samstag in Kraft. Das neue UrhG verbietet grundsätzlich ein Umgehen von Kopierschutz-Maßnahmen. Das "Knacken" kopiergeschützter CDs oder DVDs ist somit auch im privaten Bereich nicht länger erlaubt.

Des weiteren dürfen keine Kopien aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" bezogen werden. Ausdrücklich verboten ist damit das Vervielfältigen von Raubkopien, sowie deren Up- und Download mittels Internet-Tauschbörsen. Allerdings war dies, nach Auffassung der meisten Juristen, auch vor der Gesetzesreform schon so. Der Bußgeld- und Strafenkatalog reicht nun, je nach Verstoß, von Geldbußen bis zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe bei "gewerblichem Handeln".

Zwar macht man sich beim Kopieren einer geschützten CD für den privaten Gebrauch nicht strafbar, muss aber mit Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber rechnen. Problematisch ist an dieser Stelle die genaue Definition eines "technisch wirksamen" Kopierschutzes, die der Gesetzgeber schuldig bleibt. Weitere Absurdität: Da das Gesetz nicht zwischen analogen und digitalen Datenträgern unterscheidet, heißt es rechtlich möglicherweise: Adieu Lieblingskassette, adieu Tape fürs Auto.

Diese Ansicht vertritt zumindest der Rostocker Rechtsanwalt Johannes Richard: "Das Endergebnis einer analogen Kopie einer CD oder DVD auf Kassette ist eine Kopie eines kopiergeschützten Ursprungsmediums. Ob diese auf Kassette oder einem digitalen Medium vorliegt, kann daher nicht entscheidend sein." Richard hat auf seiner Internetseite unter www.internetrecht-rostock.de ein sehr hilfreiches FAQ zum Thema zusammen gestellt.

Weiterhin gewahrt bleibt das Recht auf die Privatkopie bei CDs, die keinen Kopierschutz aufweisen. Sie dürfen auch in Zukunft für den Eigengebrauch, Freunde und Verwandte dupliziert werden. Natürlich nur rein privat und unentgeldlich. Allerdings ist anzunehmen, dass neue CDs in Zukunft noch häufiger als bislang mit Kopierschutzmechanismen versehen werden.

Zahlreiche Interessenverbände hatten lange mit den zuständigen Politikern um das neue Recht gerungen. Entsprechend zufrieden gibt sich etwa Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände: Das neue Gesetz sei "ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte von Urhebern und Verwertern im digitalen Zeitalter." Doch Gebhard will in Zukunft noch weiter gehende Änderungen durchsetzen und das Recht auf Privatkopie am liebsten komplett abschaffen: "So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden." Das wäre dann definitiv das Ende des Lieblingstapes.

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