Das neue Urheberrecht verbietet die Herstellung und Verbreitung von Software, die Kopierschutz-Systeme umgeht. Die Privatkopie bleibt aber erlaubt. Theoretisch.

Hamburg (mus) - Das am vergangenen Freitag vom Bundestag verabschiedete Urheberrechtgesetz verbietet die Umgehung von Kopierschutz-Systemen. Auch Umgehungsprogramme und detaillierte Anleitungen, wie man Kopierschutz-Programme knacken kann, sind in Zukunft illegal. Pikant: Das Kopieren von Titeln, deren Kopierschutz bereits durch Dritte umgangen wurde, also z.B. im Internet illegal zum Download angebotene Musikstücke, bleiben weiterhin legal. Dies ist wohl der einzige Punkt, in dem die Musikindustrie noch Nachbesserungsbedarf sieht. Ansonsten kann sie sich zufrieden geben.

Immerhin setzte sie sich in wesentlichen Punkten durch, die im Übrigen größtenteils mit den Bestimmungen des von Clinton im Jahre 1998 verabschiedeten DMCA übereinstimmen. Das private Kopieren von CDs bleibt zwar weiterhin im Grundsatz erlaubt. Doch ob der Käufer sein Recht ausüben darf, hängt von der Willkür der Plattenfirmen ab, die nach dieser Entscheidung wohl verstärkt in Schutzmechanismen investieren werden.

Darin liegt ein gewisser Widerspruch, den wohl auch die Abgeordneten bemerkt haben, sonst hätten sie nicht auf einigen wenigen, aber wichtigen Ausnahmen bestanden: Schüler bleiben zum Beispiel weiterhin straffrei, auch wenn sie Software zum Knacken des Kopierschutzes aus dem Internet laden. Außerdem bleiben CDs aus illegalen Quellen weiterhin für alle straffrei kopierbar. Wer soll da noch durchblicken?

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