Die Weigerung Eventims, bei ausfallbedingten Ticketrückgaben den vollen Preis zu erstatten, wird vor Gericht verhandelt.

München (jmb) - 1513 Menschen haben sich einer Musterfeststellungsklage gegen das Ticketverkaufsunternehmen Eventim angeschlossen (Stand Ende Februar). Dies bestätigte gestern ein Sprecher der Bundeszentrale Bundesverband (vzbv). Das Unternehmen wird verklagt, da es bei Ticketrückerstattungen die Bearbeitungsgebühren einbehält. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Konzert vom Veranstalter abgesagt wurde. Ein Datum für die Verhandlung wurde noch nicht bekannt gegeben. Bis Verhandlungsbeginn haben Betroffene weiterhin die Möglichkeit, sich der Klage anzuschließen.

"Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sich mit unserer Hilfe gegen das Vorgehen des Unternehmens wehren, auch wenn es für sie häufig nur um geringe Einzelbeträge geht", sagte Patrick Langer, Referent für Musterfeststellungsklagen beim vzbv in einem Interview gegenüber der dpa. Das alles zeige, wie bedeutsam die Klage gegen Eventim sei.

Das Ticketunternehmen weist die Anschuldigungen von sich. Ein Urteil des Landgerichts München habe bereits im Sommer 2021 entschieden, dass Ticketkäufer bei Verlegungen und Absagen keine Erstattungsansprüche gegen das Unternehmen geltend machen könnten, so eine Sprecherin des Unternehmens auf Anfrage der dpa. Allenfalls der Veranstalter sei zur Verantwortung zu ziehen. In einer Musterfeststellungsklage bündeln Verbraucherverbände die Anliegen von mehreren Betroffenen. Auf diese Weise ist das Ergebnis der Klage für die Fälle aller angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher verbindlich. Außerdem verjähren die Ansprüche der Klägerinnen und Kläger nicht.

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