Seit dem 1. April ist ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft, das für Musik-CDs, die Filmmaterial enthalten, ein "USK"-Prüfsiegel vorsieht. Für Verkäufer im Einzelhandel erscheint die neue Verordnung bisher nur ein lästiger Aufwand zu sein.
Konstanz (mus) - Käufer von Videokassetten oder DVDs kennen das Prozedere bereits, das seit dem 1. April auch auf CD-Käufer zukommt: Das neu verabschiedete Jugendschutzgesetz setzt für Musikvideos eine überprüfte Jugendfreigabe voraus. Dies führt beispielsweise dazu, dass Eminems neue Maxi-CD "Sing For The Moment" erst ab 18 Jahren erworben werden kann.
Dass diese Neuerung Auswirkungen auf den Verkauf habe, verneint eine Verkäuferin der Media Markt-Musikabteilung in Konstanz. Das neue Gesetz sei nur lästig. Denn der Aufwand, alle nötigen CDs mit dem erforderlichen Prüfsiegel-Aufkleber zu versehen, sei groß. Sinnvoll erscheint ihr das neue Gesetz jedenfalls kaum: "Wenn die Jugendlichen das Produkt nicht kaufen dürfen, dann schicken sie eben einen Erwachsenen." Somit seien bisher keine Umsatzverluste zu beklagen.
Der Media Markt-Abteilungsleiter sieht das anders: Besonders längerfristig sei mit Umsatzverlusten zu rechnen, da sich die Produktion über den Massenverkauf definiere. Es sei damit zu rechnen, dass die Industrie auf das neue Gesetz reagieren und versuchen werde, jugendgefährdendes Material ganz vom Markt zu nehmen.
Damit hätte das neue Gesetz durchaus seinen Sinn erfüllt. Auch wenn das deutsche Eminem-Label Motor durch die neue Einschränkung ebenfalls keine Gefahr für den Umsatz sieht, sondern vielmehr einen besonderen Anreiz für Jugendliche, an das "verbotene" Material heranzukommen.
Insgesamt herrscht noch viel Unklarheit und keine vollständige Kontrolle. Auch deshalb sind noch viele Kunden überrascht, warum die eine oder andere CD erst ab 18 Jahren erhältlich ist. Denn momentan sind alle CDs, die Videos enthalten, "FSK 18" gekennzeichnet, so lange sie die Überprüfung noch nicht durchlaufen haben. Außerdem beschränken sich die Neuerungen natürlich nicht auf den Musikvideo-Bereich. Auch manch minderjähriger Käufer wird sich wundern, wenn er einen noch ungeprüften Kinderfilm wie beispielsweise "Dick und Doof" vorfindet, aber nicht erwerben darf.
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