Viel Rauch um nichts: Madonnas Bühnenperformance als gekreuzigte Sängerin samt Dornenkrone erfüllt nun auch offiziell nicht den Straftatbestand der Gotteslästerung.
Düsseldorf (alc) - Beim gestrigen Auftritt von Madonna in Düsseldorf wollte die Strafverfolgungsbehörde "... das Konzert im Auge behalten, ohne allerdings selbst vor Ort zu sein". Offenbar anhand von Medienberichten kam das Undercover-Team der Staatsanwaltschaft nun zu dem Schluss, dass der amerikanischen Sängerin nichts vorzuwerfen sei. Der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken sagte heute zum WDR: "Der Anfangsverdacht für eine Straftat hat sich nicht bestätigt, ein Ermittlungsverfahren wird es nicht geben".
Wer hätte es gedacht? Der Paragraph der Gotteslästerung sieht ohnehin nur Strafen vor, wenn das Verunglimpfen religiöser Symbole die öffentliche Sicherheit gefährdet. Der Gig am gestrigen Sonntag scheint aber ohne allzu große Ausschreitungen über die Bühne gegangen zu sein. Von Molotov-Cocktails werfenden radikalen Christen ist ebenfalls nichts bekannt.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich mit dem Fall beschäftigen müssen, nach dem ein Privatmann aus Neuss Anzeige gegen Madonna erstattet hatte. Doch offenbar sprachen auch die Motive, die Madonna für ihre Show geltend machte, gegen weitere Ermittlungen. Die Sängerin hatte nämlich bereits mehrfach erklärt, dass sie mit der Kreuzigungsszene keinesfalls religiöse Gefühle verletzen, sondern vielmehr an die zwölf Millionen Kinder erinnern wolle, die in Afrika an Aids gestorben seien.
Wie im Falle von Popetown bleiben die staatlichen Organe damit auf einer liberalen Linie. Hannovers Landesbischöfin Margot Käßmann hatte Popsängerin Madonna zuvor für ihre Bühnenshow scharf kritisiert und zu einem Boykott ihrer Konzerte aufgerufen. "Sich selbst an die Stelle Jesu zu setzen, auch nur symbolisch, ist eine Selbstüberschätzung ungeheuren Ausmaßes", sagte die Bischöfin der dpa. Der Sprecher des Erzbistums Köln, Manfred Becker-Huberti hatte sich bereits vergangene Woche beschwert: "Wenn jemand Mohammed in dieser Form darstellen würde, gäbe es einen Aufstand".
"Es ist besonders perfide, dass in einem christlichen Land in solcher Form christliche Symbole verunstaltet werden dürfen" bläst der Kirchenmann ins allseits bekannte Stoiber-Horn und meint, dass die gesetzlichen Bedingungen "hundsmiserabel" seien. Die Öffentlichkeit scheint damit jedoch weniger Probleme zu haben. Und so warten Klerikale und die Unionspartei aus dem Freistaat auch weiterhin auf eine Gesetzesnovelle. Mögen sie warten ...
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