Nach jüngstem Gerichtsurteil muss Hip Hop-Star Nas seiner Noch-Gattin Kelis und ihrem gemeinsamen Kind monatlich deutlich mehr Unterhalt überweisen als angenommen.

Los Angeles (vog) - Ein Gericht in Los Angeles hat am Donnerstag die Höhe der Alimente festgelegt, die Rapper Nas an seine baldige Ex-Gattin Kelis zahlen muss: Mit insgesamt 39.498 US-Dollar wandert in Zukunft ein deutlich höherer Betrag als bislang angenommen vom Konto des Rappers auf das der 29-jährigen R'n'B-Sängerin.

Nas hatte zuvor erklärt, zwar Unterhalt für den am Mittwoch geborenen Sprössling namens Knight zahlen zu wollen, jedoch nicht für die Absicherung von Kelis' kostspieligem Lebensstandard einzustehen. Nas' Anwalt Mark Kaplan beantragte deswegen eine (vorläufige) monatliche Überweisung von 20.000 Dollar bis zum finalen Gerichtstermin am 8. September.

30.000 Dollar für den Lebensstandard

Richter Meinsinger begründet die Abweisung des Antrags damit, dass Nas seiner Ex den Lebensstandard garantieren müsse, den sie während der Ehe genossen hat. Kaum dem Fruchtwasser entstiegen, erhält nun der Nachkomme 9.027 Dollar vom Kuchen, während seine Mama zwecks Selbsterhalt den Löwenanteil mit 30.471 Dollar einstreicht. Die Anwaltskosten im mittleren fünfstelligen Bereich hat Queens-Emporkömmling Nas ebenfalls zu tragen.

Kelis' Star-Rechtsbeistand Laura Wasser begrüßt das Urteil und weist darauf hin, dass das Gehalt ihrer Mandantin im letzten Jahr erheblich gesunken sei. Ursprünglich hatte Kelis ca. 80.000 Dollar an Unterhalt eingefordert.

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Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta) Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta) Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta) Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta) Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta) Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta) Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta) Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta) Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta) Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta) Nas,  | © laut.de (Fotograf: Désirée Pezzetta)

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19 Kommentare

  • Vor 15 Jahren

    @Trigger (« Pervers-dekadente Geschichten wie diese machen den Westen und speziell die USA weltweit so verhasst... »):

    Naja, so krass ist dieses Beispiel auch nicht. Spitzensportler- und so manche Managergehälter sind pervers, dagegen ist doch NAS ne kleine Nummer.

  • Vor 15 Jahren

    @lautuser (« @Trigger (« Pervers-dekadente Geschichten wie diese machen den Westen und speziell die USA weltweit so verhasst... »):

    Naja, so krass ist dieses Beispiel auch nicht. Spitzensportler- und so manche Managergehälter sind pervers, dagegen ist doch NAS ne kleine Nummer. »):

    Spitzensportler und Managergehälter sind halt noch perverser...

  • Vor 15 Jahren

    @Vielfrass (« @InNo (« Fünfstellig heißt auf jeden Fall noch unter hunderrtausend. Und ich glaube, es kommt einfach auf den Anwalt an, den man entlöhnen muss. Manche sind halt teurer als die "Standardware" »):

    Anwaltskosten richten sich doch auch nach dem Streitwert - bei einem Scheidungsstreit schätze ich mal das in Gütergemeinschaft erworbene Vermögen - was in diesem Fall einen 5-stelligen Obulus ohne weiteres erklären dürfte.

    bitte beachten Sie auch meine Inkompetenz bei Rechtsthemen! »):

    ahja hab mich versehen, verdacht... versehentlich verdächtigt äääh

    das mit dem streitwert ist in deutschland so, aber in den usa ist das rechtsystem ja ein komplett anderes... von daher passt das mit dem 5stelligen ja wieder, peanuts ;)