Die ganze Welt plant härtere Strafen gegen Filesharer. Nur ein kleines Dorf widerspenstiger Gallier leistet immer noch erbitterten Widerstand ...

Nantes/Berlin (joga) - Eine so genannte Content- oder Kulturflatrate, bei der die Rechteinhaber mittels einer Pauschalabgabe am Filesharing profitieren würden, verstößt weder gegen europäisches noch gegen internationales Recht. Das ist das Ergebnis einer Studie, die die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) anlässlich des heutigen internationalen Tags des geistigen Eigentums an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergab.

Die Initiative hat das Gutachten, das ursprünglich am Lehrstuhl des französischen Rechtsprofessors André Lucas an der Universität Nantes entstanden war, ins Englische übersetzt, um es einem größeren Kreis zugänglich zu machen. Aus ihm geht hervor, dass weder rechtliche noch wirtschaftliche Gründe gegen die Legalisierung des Filesharings sprechen.

In ihrem offenen Brief kritisiert die Initiative auch die zuletzt von Zypries vorgelegten Vorschläge zur Reform des Urheberrechts: "Verklagen, Geldstrafen, Gefängnis. Angesichts weiter wachsender Tauschbörsennutzung und mangelnder Abschreckungswirkung kann diese Antwort niemanden befriedigen. Die Alternative ist, Peer-To-Peer Nutzungen zuzulassen und vergütungspflichtig zu machen."

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