Ex-Bandenchef Duane 'Keffe D' Davis wurde für schuldig befunden, die Waffe beschafft und den Mord in Auftrag gegeben zu haben - aus Rache.
Las Vegas (laut) - Seit Mitte August läuft in Las Vegas, Nevada, der Prozess gegen Duane Davis. Ihm wird vorgeworfen, den Mordanschlag gegen Tupac Shakur in Auftrag gegeben zu haben, weil dieser zuvor seinen Neffen verprügelt hatte. Auch die Mordwaffe soll Davis besorgt haben. Nun hat eine Jury den ehemaligen Bandenchef für schuldig befunden.
Am 7. September 1996 war Tupac Shakur in Las Vegas aus einem fahrenden Auto heraus angeschossen worden, er starb wenige Tage später an seinen Verletzungen. Aus Mangel an Beweisen zogen sich die Ermittlungen jahrelang hin. 2008 sagte Duane Davis in einem Verhör aus, sein Neffe habe den Mord begangen und er selbst sei dabei gewesen. In seiner 2019 erschienenen Autobiografie deutete der frühere Anführer der Gang South Side Compton Crips zudem an, den Mord in Auftrag gegeben zu haben.
Davis droht eine lebenslange Haftstrafe
Auf diesen Aussagen basierte im Wesentlichen die Anklage, und auch wenn Davis' Verteidigung argumentierte, ihr Schützling habe damit nur angeben wollen, sah die Jury die Geständnisse offenbar als glaubwürdig an. Nach nur dreistündiger Beratung fällte sie einstimmig den Schuldspruch.
In Nevada kann man auch wegen Mordes verurteilt werden, wenn man einem anderen bei der Begehung eines Verbrechens geholfen hat. Die Urteilsverkündung ist für den 13. Oktober angesetzt. Davis droht eine lebenslange Haftstrafe, er hat jedoch bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

2 Kommentare mit 4 Antworten
"In Nevada kann man auch wegen Mordes verurteilt werden, wenn man einem anderen bei der Begehung eines Verbrechens geholfen hat."
Ist auch sinnvoll. Kann mir vorstellen, dass viele Morde in der Wüste passieren und man hinterher nicht mehr genau weiß, wer abgedrückt hat, etc. Von daher macht es in diesem Staat definitiv Sinn, auch die Helfer gleich mit zu verurteilen, wenn sie mit raus fahren. Zeugen, die keine Aliens sind, sind idR bestimmt auch eher Mangelware...
Das ist doch im Deutschland (und bestimmt vielen anderen Staaten) genauso - die Absicht zählt! Ob ich nun z.B. einen Killer beauftrage oder jemanden festhalten, damit ihn jemand anderes erstechen kann, Ziel meiner Handlung ist ja, jemanden zu töten...
wenn ich jemanden festhalte, damit dieser erstochen wird, bin ich idR mittäter...
Sehr laut zu fordern, die Helfer zu belangen... Ich muss schon sagen: Chapeau, Wiesel! Würde ich an Deiner Stelle genauso machen
ich sage es ungern, aber wenn ich mit einem (kapital)verbrechen in verbindung stehen würde, welches 12 jahre her ist, dann würde ich mich in der vernehmung an nichts mehr erinnern...
https://www.youtube.com/watch?v=mdeo7Q2E5cE