Während Coldplay-Sänger Chris Martin in Australien die Klage eines Paparazzi abwenden möchte, gewann Britney Spears vor Gericht gegen einen japanischen Stalker.
Australien (stj) - Bitte bitte, lasst sie fallen: Der Anwalt von Coldplay-Frontmann Chris Martin bat beim gestrigen Gerichtstermin die australische Polizei, die Anklage wegen böswilliger Sachbeschädigung ad acta zu legen, berichtet die BBC. Die Höchststrafe für dieses Vergehen beträgt fünf Jahre. Richter Chris Bone vertagte den Prozess daraufhin auf den 21. November.
Martin war am 20. Juli in Australien kurzfristig verhaftet worden, nachdem er dem Fotografen Jon Lister mit einem Stein die Windschutzscheibe seines Wagens zertrümmert hatte. Bei Beginn der Verhandlung am Mittwoch war der Sänger nicht persönlich im Gericht von Byron Bay, New South Wales erschienen.
Kollegin Britney Spears hat dagegen momentan keine gerichtlichen Probleme mit den Paparazzi. Im Gegenteil, der Pop-Star konnte laut Peoples News-Magazin seine Stalker-Klage gegen den japanischen Geschäftsmann Masahiko Shizawa für sich entscheiden. Der 41-Jährige Spears-Fan darf der Sängerin in den nächsten drei Jahren danach nicht näher als 300 Yards kommen.
Richter Alan Haber sah es als erwiesen an, dass Shizawa abnormal von der 21-Jährigen besessen sei. Zudem hätten seine "offensichtlichen Belästigungen" einen "emotionalen Schaden angerichtet". Die Argumente der Verteidigung, es handele sich um ein "kulturelles Missverständnis", kamen in der Urteilsbegründung nicht zum Tragen.
Auch Songwriterin Sheryl Crow wurde Opfer eines wirren Fans. Wie People News weiter meldet, stürmte der Marinetaucher Ambrose Kappos in Sheryls Umkleideraum und gestand ihr seine Liebe. Kappos brach mit seinem Besuch bei Crow eine einstweilige Verfügung. Er wird nun wegen Einbruchs und Belästigung angeklagt. Sein Bruder entschuldigte sich später vor Reportern in New York, Ambrose sei eben in Sheryl Crow vernarrt.
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