Weil sich sein Bruder beim Firmenvermögen bedient haben soll, schloss ein Gericht Bushidos Ex-Manager aus dem gemeinsamen Immobiliendeal aus.
Brandenburg (dani) - Eine weitere Staffel der Real-Life-Gerichtsshow mit Bushido und Arafat Abou-Chaker in den Hauptrollen geht zuende: Am Mittwoch sprach das Oberlandesgericht Brandenburg das Urteil im Zivilprozess. Anders als im Strafverfahren, das für Abou-Chaker in den wesentlichen Punkten mit Freispruch endete, unterlag er diesmal dem Rapper: Etwa eine Million Euro hat er noch zu erwarten, ansonsten wird er aber aus dem ehemals gemeinsamen Immobiliengeschäft ausgeschlossen.
Finger in der Firmenkasse
Der Prozess drehte sich um 80 Wohnungen in Brandenburg, die Bushido und Abou-Chaker vor Jahren gemeinsam erworben hatten. Das Gericht schätzt ihren Wert auf etwa sieben Millionen Euro. Den eigentlichen Streitpunkt bildete aber ein Betrag in Höhe von 180.000 Euro, den ein Bruder Arafat Abou-Chakers aus dem Gesellschaftsvermögen entnommen haben soll. Abgesprochenerweise, wie Abou-Chaker behauptet: Der Transfer sei von Bushido abgesegnet gewesen.
So habe es sich keineswegs verhalten, hält dieser dagegen: Abou-Chakers hätten sich ohne sein Wissen und seine Zustimmung bedient. Offenbar konnte er seine Sicht der Dinge besser darlegen: "detailreich und glaubhaft" habe Herr Ferchichi "die Umstände rund um die besagte Summe schildern können", zitiert das Nachrichtenmagazin Der Spiegel den zuständigen Richter. Der sah damit als bewiesen an, dass Abou-Chakers Firmengelder für eigene Zwecke benutzt hatten: Grund genug für einen Ausschluss aus dem (ehemals) gemeinsamen Unternehmen, befand das Gericht.
Für Abou-Chaker bedeutet das einer Sprecherin des Gerichts zufolge: Er müsse einer Grundbuchänderung zu Bushidos Gunsten zustimmen und bekomme anschließend die Hälfte des Grundbuchwerts der strittigen Immobilien ausgezahlt, rund eine Million Euro.
Keiner da
Anders als der Strafprozess, bei dem die Staatsanwaltschaft bereits Revision gegen den Freispruch Abou-Chakers eingelegt hat, geht dieses Verfahren nicht in die nächste Runde: Das Gericht schloss eine Revision hier aus.
Keine der beiden Parteien hielt übrigens für nötig, bei der Urteilsverkündung anwesend zu sein: Weder Bushido noch Abou-Chaker noch ihre Anwälte waren im Gerichtssaal zugegen. Abou-Chaker scheint derzeit ohnehin in Vollzeit mit "Enthüllungen" über die gemeinsamen Jahre mit Bushido beschäftigt zu sein: Er spricht (angeblich) "Klartext", und das auf allen Kanälen. Wer nach seinem Buch noch nicht genug hat, kann sich das Ganze auch als Podcast, Twitschstream oder Instagram-Story zu Gemüte führen.
1 Kommentar
Kann mal jemand beiden sagen, dass sie moralisch gesehen den Bodensatz der Menschheit abbilden und sich gerne aus der Öffentlichkeit zurückziehen dürfen? Also für immer. Und am besten noch, dass sie ihren Fans vorher sagen, dass sie moralisch gesehen den Bodensatz der Menschheit vertreten und man sich weder ernsthaft noch ironisch mit ihnen beschäftigen sollte.