Kevin Russell muss seine Haftstrafe noch nicht antreten. Die Anklage fordert ein höheres Strafmaß und geht in Revision.

Frankfurt (snr) - Der Böhse Onkelz-Sänger Kevin Russell, der am Montag vom Landgericht Frankfurt wegen gefährlicher Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde, muss vorerst noch nicht hinter schwedische Gardinen.

Höhere Strafe für Russell gefordert

Die Staatsanwaltschaft empfindet das Strafmaß zu niedrig und legte beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein. Ursprünglich hatte die Anklage drei Jahre und vier Monate Haft für Russell gefordert. Der angeschlagene Gesundheitszustand des Sängers wirkte sich allerdings strafmildernd aus.

Auch die Verteidigung, Russells Anwalt Bernd Schuster, kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Schon am Montag hatte der Anwalt in seinem Plädoyer vorgetragen, dass der Sänger ein schwerkranker Mann sei. Einzelheiten über die geplante Berufung nannte Schuster jedoch nicht.

Nebenkläger verzichten auf eine Revision

Die Nebenklage verzichtete derweil auf eine Revision. In einer Erklärung der Opfer-Anwälte hieß es, dass das Hauptziel, eine Verurteilung ohne Bewährung, erreicht wurde. Ein weiteres Verfahren wolle man den Mandanten ersparen.

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