Die Bezeichnung der Böhsen Onkelz als eine "berüchtigte rechtsradikale Band" ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das entschied gestern das Berliner Landgericht.

Berlin (joga) - Die Böhsen Onkelz dürfen als "berüchtigte rechtsradikale Band" bezeichnet werden. Das Landgericht Berlin hob gestern eine einstweilige Verfügung gegen die taz auf, die die Onkelz im Oktober vergangenen Jahres erwirkt hatten.

Diese Bezeichnung sei ein zulässiges Werturteil, da sich die Band nicht hinreichend von ihrer rechtsradikalen Vergangenheit distanziert habe, zitiert die taz den Vorsitzenden Richter am Berliner Landgericht, Michael Mauck. Die Onkelz, die im März bei einer Veranstaltung gegen rechte Gewalt aufgetreten waren, würden zwar ihre früheren rechtsradikalen Äußerungen als "Jugendsünden" bezeichnen.

Nach wie vor würden sie jedoch massiv von ihrer rechten Anhängerschaft profitieren: "Wer seine rechtsradikale Klientel so bedient und damit viel Geld verdient, muss sich gefallen lassen, als berüchtigte rechtsradikale Band bezeichnet zu werden, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die taz hatte in ihrer Klage gegen die einstweilige Verfügung geltend gemacht, "dass die Überhöhung des Männlichen, die Verherrlichung der Gewalt und die Weltsicht des Bandmitglieds Weidner, für den 99 Prozent der Journalisten Arschlöcher sind, alles andere als zivilgesellschaftliche Haltung seien."

Zur weiteren Begründung meinte die taz: "Die Böhsen Onkelz geben zwar vordergründig vor, mit ihrer rechten Vergangenheit nichts mehr zu tun zu haben, versichern ihren rechtsradikalen Anhängern allerdings bei jeder Gelegenheit augenzwinkernd, dass sie trotz des Drucks der Öffentlichkeit im Kern ungebrochen und ganz die Alten geblieben sind. Das Festhalten an dem alten Bandnamen ist für die taz ein weiterer Beleg, wie die Onkelz mit ihrer rechtsradikalen Vergangenheit kokettieren."

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