Der "Zuhälterrap" von Kollegah und Farid Bang landet auf dem Index: Das Album von 2009 darf nicht mehr an Jugendliche verkauft werden.

Bonn (hf) - Das dürfte noch mal ordentlich Publicity geben: drei Jahre nach Erscheinen indiziert die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) das Kollegah & Farid Bang-Album "Jung, Brutal, Gutaussehend". Vor allem die drastischen Gewaltdarstellungen waren ausschlaggebend für die Entscheidung der Behörde. Das Album landete auf Liste A, es darf ab 29. Juni nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahre verkauft werden und auch nicht mehr frei im Geschäft ausliegen.

Dass es bis zum Verbot drei Jahre dauerte, liegt am Ablauf des Verfahrens. Demnach muss erst eine Jugendbehörde einen Antrag stellen, bevor die BPjM tätig wird. Ein zwölfköpfiges Gremium entscheidet dann über Ja oder Nein und den Schweregrad der Indizierung.

Bremer Jugendamt beantragte Indizierung

Im Fall von "Jung, Brutal, Gutaussehend" beantragte das Bremer Jugendamt die Aufnahme in den Index jugendgefährdender Medien. Ausgangspunkt waren zwei Auftritte der beiden Rapper in Bielefeld und Bremen, gegen die die Landesfrauenbeauftragte Bremens, die SPD und die DGB-Jugend Beschwerde einlegten. Die BPjM entschied sich anschließend für die schwächere Variante der Indizierung. Musik auf Liste B darf gar nicht mehr verkauft werden, dort landen aber nur Alben, die einen Strafbestand erfüllen.

Vorwurf: "Drastische Gewaltdarstellung"

Auf Anfrage des Rap-Portals 16bars.de begründete die Bundesbehörde die Entscheidung wie folgt: "Das Zwölfergremium der Bundesprüfstelle hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2012 entschieden, dass die CD 'Jung, brutal, gutaussehend' der Interpreten Kollegah und Farid Bang indiziert wird. Grund hierfür sind die in den Liedern geäußerten drastischen Gewaltdarstellungen. Bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Battle-Rap, Gangsta-Rap) und Jugendschutz (verrohende Wirkung auf Kinder und Jugendliche) hat das Gremium die Jugendschutzbelange als vorrangig eingestuft."

Ein weiterer Indizierungsantrag betraf Kollegahs Album "Bossaura", allerdings entschied die BPjM in diesem Fall dagegen. Was die Indizierung für den noch in diesem Jahr erscheinenden Nachfolger "JBG II" bedeutet ist ungewiss. Vom Label Selfmade Records gibt es bisher keine Stellungnahme.

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Kollegah

Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion)

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36 Kommentare

  • Vor 12 Jahren

    @lauti: Vergiss es. Da wird sich nichts am Code ändern, weil meiner Vermutung nach der Coder nach dem Mega-Fail-Start mit der AG verschissen hat und seitdem schmollend auf dem Code sitzt. Da ist NIEMAND mehr, der was daran ändern könnte, weil laut mit dem cms die Seite füllen kann, aber damit hat sich's. Da bleibt nur noch 4.0, aber portier die Scheiße mal ohne Code.

    So, nur meine Vermutung, aber garantiert nicht weit vorbei an der Wahrheit.

    Ach ja, ich benutze auch Opera, hab aber mehr Geduld als Du ;)

  • Vor 12 Jahren

    Glaube kaum, dass das in näherer Zeit auf der Agenda steht. Warum auch? Dir muss es ja nicht gefallen, sondern den Werbekunden.

  • Vor 12 Jahren

    Ich bin mir sicher, dass der sogenannte "lautuser-Faktor" bei zielgruppenoptimierenden Maßnahmen in den Meetings der Werbeagentur eine nicht unerhebliche Rolle spielt.