Der Kampf der Musikindustrie gegen Raupkopierer und Dateienklau erreicht ein neues Niveau. Universal und Sony wollen nicht nur Internet-Tauschbörsen, sondern auch private User verklagen. Sogar Stars werden aufgerufen, die Konsumenten zu überzeugen.
Konstanz (co) - Die Majorlabels Sony und Universal wollen nun neben Internet-Tauschbörsen auch private User verklagen. Sony beispielsweise, die hinsichtlich des Kopierens von Videokassetten und der Herstellung des Betamax-Videorecorders in den Achtzigern vor Gericht viele Prozesse ausfechten musste und im Nachhinein ein Vermögen durch das Kopieren verdiente, ist heute ein vehementer Befürworter der rechtlichen Verfolgung von Leuten, die urheberrechtlich geschütztes Material kopieren und tauschen.
Auch der Interessenverband der amerikanischen Musikindustrie, die Recording Industry Association of America (RIAA), will gegen Privatpersonen klagen, die ein großes Angebot an Songs zum Tausch im Netz bereit stellen. Gleichzeitig soll eine Kampagne gestartet werden, in der Stars wie Eminem, Dr. Dre, Metallica oder Madonna ihre Fans dazu aufrufen, sich an das Copyright zu halten. Ob dies auf Wohlwollen seitens der Konsumenten stößt, ist fraglich. Denn bisher ist das private Kopieren grundsätzlich erlaubt. Wobei die gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich ausgelegt werden. So wurden in der Vergangenheit Urteile gefällt, die die Weitergabe an mehr als sieben Personen als unrechtmäßig einstuften.
Zuvor müsste die Frage geklärt werden, auf welche Weise die RIAA einzelne User ausfindig machen will, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen. Momentan sieht es so aus, als müsste sie dafür zu illegalen Praktiken wie Datenkauf oder Hacking greifen, da privates Kopieren bisher strafrechtlich nicht verfolgt wird. Wie auch der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) sollen jedoch die neuen gesetzlichen Reglungen zum Urheberrecht, die hierzulande im November in Kraft treten, eine Verfolgung ermöglichen, wenn das kopierte Material mit einem Kopierschutz versehen wurde. Dadurch wird das Kopieren für den privaten Gebrauch in eine kriminelle Tat verwandelt, was eine strafrechtliche Verfolgung zulässt.
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