Amerikanische Plattenfirmen und Künstler verklagten Bertelsmann wegen der Beteiligung an Napster in Milliardenhöhe. Das Bundesverfassungsgericht stoppte das Verfahren am vergangenen Freitag - für's erste.
Karlsruhe (vbu) - Wegen der Beteiligung an Napster und damit der "Mitwirkung an Urheberrechtsverletzungen" hatten amerikanische Plattenfirmen sowie tausende Komponisten und Musikschaffende den Bertelsmann-Konzern im Februar auf 17 Milliarden Dollar verklagt.
Wird die Klage aus Amerika in Gütersloh zugestellt, muss der Konzern im Falle einer Niederlage das Urteil annehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte eine Zustellung der Klage bereits angeordnet. Der Medienkonzern stellte daraufhin einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, dem das Bundesverfassungsgericht (BVG) jetzt stattgab.
Nach dem Urteil im Eilverfahren darf BMG die Klageschrift für die Dauer von sechs Monaten nicht zugestellt werden. Da die Zustellung nach internationalem Recht Prozessvoraussetzung ist, bleibt das Verfahren vorläufig blockiert. Es sei nicht erkennbar gewesen, dass eine Verzögerung der Klage in den USA den Klägern unwiederbringliche Nachteile bescheren würde. Für Bertelsmann drohe jedoch eine Verurteilung, so die Karlsruher Richter.
In einer Pressemitteilung des BVGs heißt es, das angestrebte Verfahren gegen Napster könne insofern deutsches Verfassungsrecht und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip verletzen, wenn Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt würden, "um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen". Ob dies im Fall Bertelsmann zutrifft, entscheidet sich im Hauptsachverfahren. Bis dahin erhalte Bertelsmann Rechtsschutz.
Gleichgültig wie der Rechtsstreit ausgeht - noch vor Silvester soll Napster 2.0 an den Start gehen. Auf der erneuerten Version der Mutter aller Tauschbörsen gibt es neben einem kostenlosen Service, auch einen anmeldepflichtigen Bereich.
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